Der Rechnungshof hat heute seinen Ergebnisbericht 2011 veröffentlicht. Darin informiert er anhand ausgewählter Fälle aus den Jahresberichten 2009 und 2010 über Auswirkungen seiner Prüfungstätigkeit.
Als Ergebnis von sechs der dargestellten Prüfungen konnten Einnahmeverbesserungen von rd. 10 Mio. € für den Landeshaushalt erzielt werden, und zwar durch
- nachträgliche Lohn- und Grundsteuerfestsetzungen (3,2 Mio. €),
- Rückforderung zu Unrecht gewährter BAföG-Leistungen (1,3 Mio. €),
- Herabsetzung der überhöhten Eigenkapitalausstattung der Anstalt öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin (2,5 Mio. €),
- Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Rückforderung nicht benötigter oder nicht zweckentsprechend verwendeter Gelder vom Zoo und vom DIW (2,6 Mio. €).
Darüber hinaus haben die Verwaltungen die Empfehlungen des Rechnungshofs vielfach zum Anlass genommen, strukturelle Mängel abzustellen und Verfahrensabläufe zu verbessern. Damit können finanzielle Nachteile für das Land Berlin künftig vermieden werden, auch wenn dies im Einzelnen noch nicht beziffert werden kann.
In den Berichten des Rechnungshofs aufgezeigte Fehlentwicklungen haben nicht nur für den Einzelfall Bedeutung. Deshalb sind alle öffentlichen Stellen in der Verantwortung, sich mit den Feststellungen des Rechnungshofs auseinanderzusetzen und seine Hinweise für ein wirtschaftliches und ordnungsgemäßes Handeln aufzugreifen.