Pressemitteilung zum Leistungsbericht 2014

Pressemitteilung vom 27.01.2015

Der Rechnungshof veröffentlicht heute seinen Leistungsbericht 2014 und setzt damit die Berichterstattung über die aus seinen Jahresberichten gezogenen Konsequenzen fort.

Darüber hinaus informiert der Rechnungshof in diesem Bericht über seine Aufgaben und die Rahmenbedingungen seiner Arbeit. Und erstmals stellt er die Prüfungstätigkeit von zwei Prüfungsgebieten ausführlich dar.

An vierzehn Beispielen zeigt der Rechnungshof auf, welche finanziellen Ergebnisse und konkreten Verbesserungen durch seine Empfehlungen im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen über die Jahresberichte 2011 und 2012 erzielt werden konnten.

Hier nur fünf Beispiele:

Jahresbericht 2011

Versäumnisse bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen im Schulbereich
Die Bezirksämter sind rechtlich verpflichtet, Ausschreibungen in der Regel spätestens nach Ablauf von drei Jahren zu wiederholen. Der Rechnungshof hatte festgestellt, dass die Bezirksämter Reinigungsleistungen im Schulbereich nicht regelmäßig ausgeschrieben hatten. Vielmehr wurden einmal geschlossene Verträge jeweils verlängert und mit denselben Unternehmen fortgeführt. Für 214 der 744 Schulstandorte waren Reinigungsleistungen über sieben und mehr Jahre nicht mehr öffentlich ausgeschrieben worden. Der Rechnungshof hatte gefordert, dass die Bezirksämter die vorgeschriebenen Ausschreibungen unverzüglich durchführen. Künftig sollten sie sicherstellen, dass Ausschreibungen regelmäßig wiederholt werden.

Die Bezirksämter haben die Versäumnisse anerkannt. Sie haben ausnahmslos zugesagt, im Jahr 2012 die Reinigungsleistungen im Schulbereich neu zu vergeben. Aufgrund von vielfältigen organisatorischen Problemen erfolgte dies jedoch teilweise nicht. Das Abgeordnetenhaus hat deshalb in zwei Auflagenbeschlüssen die Erwartung geäußert, dass die Bezirksämter Mitte, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf die für 2012 vorgesehenen Ausschreibungen durchführen und zügig abschließen. Inzwischen haben die Bezirksämter die Reinigungsleistungen neu vergeben bzw. ausgeschrieben. Für einzelne noch ausstehende Vergabeentscheidungen wollten sie Verträge bis spätestens Ende 2014 schließen.

Die Bezirksämter halten nunmehr ihre vergaberechtlichen Verpflichtungen ein. Aufträge werden im Wettbewerb vergeben, Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe, wie Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung, beachtet. Dadurch ist eine wirtschaftliche Beschaffung gewährleistet.

Steuerausfälle in Millionenhöhe durch organisatorische Defizite in den Betriebsprüfungsstellen
Die Betriebsprüfungsstellen von drei Finanzämtern hatten nicht alle für eine Betriebsprüfung vorgesehenen Fälle zeitnah überprüft. Dadurch waren wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist Steuerausfälle von bis zu 7 Mio. € möglich, weil prüfungsbedürftige Sachverhalte nicht mehr aufgegriffen werden konnten. Für die vom Rechnungshof beanstandeten Altfälle, bei denen Änderungen der Steuerfestsetzung noch zulässig waren, konnten Steuernachforderungen geltend gemacht werden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die vom Rechnungshof aufgezeigten Unzulänglichkeiten eingeräumt. Die Steuerverwaltung hat Maßnahmen ergriffen, um derartige Mängel künftig zu vermeiden sowie die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht durch die Sachgebietsleitungen zu verbessern. Insbesondere hat die Senatsverwaltung die Finanzämter angewiesen, die Prüfungswürdigkeit der in den Prüfungsgeschäftsplänen enthaltenen Fälle kritisch zu hinterfragen. Verbleibende Fälle sollen in angemessener Zeit geprüft werden. Zudem hat sie die Stellensituation in den Betriebsprüfungsstellen verbessert. Für die Zukunft strebt sie eine möglichst vollständige Stellenbesetzung an.

Die Senatsverwaltung für Finanzen entsprach den Forderungen des Rechnungshofs in vollem Umfang. Insgesamt wurden Steuernachforderungen von mehr als 7,6 Mio. € festgesetzt.

Erhebliche Versäumnisse bei der Planung eines Medieninnovationszentrums durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte für den Neubau eines Medieninnovationszentrums ein Baugrundstück erworben. In einem ersten Bauabschnitt hatte sie Nutzflächen von 970 m² für 6,2 Mio. € hergestellt. Ein langfristiger Bedarf für den Gebäudekomplex war im Rahmen einer angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht ermittelt und festgestellt worden. Der Rechnungshof hatte festgestellt, dass die MABB vor der Entscheidung für den Neubau keine geeigneten alternativen Lösungsmöglichkeiten untersucht und nicht die wirtschaftlichste Variante unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten ermittelt hatte. Die MABB hatte sich für eine Neubauvariante entschieden, deren Kostenmiete mehr als das Dreifache über dem Mietpreis am Immobilienmarkt lag.

Das Abgeordnetenhaus hat den Senat aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die MABB künftig in Vorbereitung finanzwirksamer Maßnahmen die für sie geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen beachtet. Dabei sei insbesondere durch angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Bedarf festzustellen.

Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei – hat berichtet, dass die MABB diese Maßgaben zukünftig beachten werde. Zudem hat die MABB schon während der Prüfung angegeben, einen ursprünglich geplanten 2. Bauabschnitt nicht mehr realisieren zu wollen. Eine unwirtschaftliche Investition ist damit vermieden worden.

Die Prüfung zeigt exemplarisch, dass die Bedarfsermittlung bei der Planung öffentlicher Baumaßnahmen eine unabdingbare Voraussetzung für deren Wirtschaftlichkeit ist.

Jahresbericht 2012

Nicht ausgeschöpfte Einsparpotenziale bei der Niederschlagswasserbeseitigung
Die Berliner Wasserbetriebe hatten das Niederschlagswasserentgelt im Jahr 2000 eingeführt. Mehrere Bezirksämter sowie zwei Universitäten hatten dabei die für die Bemessung des Entgelts maßgeblichen Grundstücksangaben nicht stichtagsnah und nicht mit der gebotenen Sorgfalt überprüft. Dadurch hatten sie vermeidbare Ausgaben von mindestens 1,8 Mio. € verursacht. Aus Anlass der Prüfung durch den Rechnungshof hatten vier Bezirksämter und zwei Universitäten die Grundstücksverhältnisse zum Teil vertieft geprüft und dadurch Einsparungen an Niederschlagswasserentgelten erzielt.

Der Rechnungshof hatte u. a. erwartet, dass die geprüften Bezirksämter und Universitäten alle für die Bemessung des Niederschlagswasserentgelts bedeutsamen Angaben der von ihnen verwalteten Liegenschaften überprüfen. Ferner sollten verbindliche Verfahrensregelungen zur systematischen Erfassung und Fortschreibung der entgeltrelevanten Grundstücksverhältnisse und zur Meldung von Korrekturen aufgestellt werden.

Die geprüften Stellen sind den Erwartungen des Rechnungshofs gefolgt und haben entsprechende Maßnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet. Die geprüften Bezirksämter und Universitäten sparen jährlich mehr als 230 000 € an Niederschlagswasserentgelten ein.

Finanzielle Nachteile durch Verzögerungen beim Aufbau des Verwaltungs- und Kontrollsystems für EU-Mittel
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung hatte die von der Europäischen Kommission festgelegten Anforderungen an ein wirksames Verwaltungs- und Kontrollsystem für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nicht rechtzeitig erfüllt. Vor allem hatte sie das erforderliche IT-Begleitsystem verspätet fertiggestellt. Infolgedessen hatte Berlin für die Förderperiode 2007 bis 2013 bis zum November 2010 keine Erstattungen aus dem Fonds erhalten. Da Berlin die eingesetzten EFRE-Mittel vorfinanzieren musste, entstand infolge der hieraus resultierenden Zinsen ein finanzieller Nachteil für Berlin in Millionenhöhe.

Das Abgeordnetenhaus hat erwartet, dass die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung künftige IT-Projekte rechtzeitig und sachgerecht organisiert, insbesondere im Hinblick auf die neue Förderperiode. Ferner solle der Senat nunmehr bei der EU mindestens vier Erstattungsanträge pro Jahr stellen, um unnötige Zinsbelastungen zu vermeiden.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat zugesagt, künftige IT-Projekte rechtzeitig und sachgerecht zu organisieren. Das IT-Begleitsystem für die Strukturfonds werde für die neue EU-Förderperiode angepasst, sobald die rechtlichen Grundlagen vorliegen. Die Senatsverwaltung hat im Jahr 2013 erstmals vier Erstattungsanträge an die EU-Kommission gestellt. Die Mittel wurden inzwischen vereinnahmt. Zinsbelastungen des Landes Berlin konnten reduziert werden.

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