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Pressemitteilung zur Sanierung der Staatsoper Unter den Linden

Pressemitteilung vom 20.06.2016

Den Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Staatsoper“ nimmt der Rechnungshof zum Anlass, auf seine grundlegenden Prüfungserkenntnisse zur Planung dieser großen Hochbaumaßnahme hinzuweisen:

In seinem Jahresbericht 20161 (T 245-315) hat der Rechnungshof erhebliche Mängel und schwerwiegende Versäumnisse bei der Planung der Baumaßnahme zur Sanierung der Staatsoper Unter den Linden aufgezeigt. Die Planungsdefizite und der zu frühe Baubeginn führten zu erheblichen Kostensteigerungen.

Die Senatsbauverwaltung ist bei der Sanierung der Staatsoper unzulässig von dem vorgeschriebenen Verfahren zur Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen abgewichen. Anstelle einer vollständigen Planung hat sie zeitversetzt isolierte Teil-Bauplanungsunterlagen aufgestellt und genehmigt. Außerdem hat sie mit der Bauausführung begonnen, ohne die Bauplanung zuvor ordnungsgemäß abgeschlossen zu haben. Dadurch war die weitere Planung, Durchführung, Steuerung und Kontrolle der Baumaßnahme erheblich erschwert. Die geplanten Gesamtkosten der Baumaßnahme sind bereits von ursprünglich 239 Mio. € auf nunmehr prognostizierte 400 Mio. € angestiegen. Die mit der unzureichenden Planung verbundenen Risiken wirken fort.

Die Schlussfolgerungen des Untersuchungsausschusses und die Erwartungen des Rechnungshofs stimmen in wesentlichen Bereichen überein. Da der Rechnungshof die Planungsphase dieser großen Baumaßnahme besonders vertieft untersucht hat, enthält der Jahresbericht des Rechnungshofs zu dieser Thematik weitere Schlussfolgerungen und Forderungen für künftige große Bauvorhaben.

Der Rechnungshof fordert insbesondere, dass gerade bei der Vorbereitung großer und komplexer Hochbaumaßnahmen wegen der mit ihnen verbundenen erheblichen Kostenrisiken die haushaltsrechtlichen Bestimmungen und vorgeschriebenen Planungsverfahren strikt eingehalten werden. Der öffentliche Bauherr muss vor Beginn der Bauausführung ordnungsgemäße, vollständige und schlüssige Bauplanungsunterlagen aufstellen. Er muss dabei für eine umfassende Kostenberechnung und eine belastbare Terminplanung sorgen. Teil-Bauplanungsunterlagen müssen der Vergangenheit angehören. Die Baumaßnahmen dürfen erst nach Abschluss der vollständigen Planung beginnen.