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Die Durchwahlen sind unverändert.

Abgeordnetenhaus stärkt Rechnungshof

Pressemitteilung vom 21.08.2020

Präsidentin erhält zukünftig Rederecht – Altersgrenze für Prüferinnen und Prüfer wird aufgehoben

Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstagabend einstimmig die Änderung des Rechnungshofgesetzes beschlossen. In Zukunft darf der Rechnungshof seinen Jahresbericht den Abgeordneten in einer Plenarsitzung vorstellen, die Präsidentin erhält – erstmalig in der Geschichte des Berliner Rechnungshofs – ein Rederecht im Parlament. Der Rechnungshof freut sich über diese deutliche Stärkung seiner Arbeit: „Damit können wir die wesentlichen Prüfergebnisse des Rechnungshofs noch besser gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darstellen“, sagte Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen. Der nächste Jahresbericht des Rechnungshofs soll im Oktober vorgestellt werden.

Mit der Änderung des Rechnungshof-Gesetzes erleichtert das Abgeordnetenhaus auch die Personalgewinnung der Behörde. Bisher sollten Prüferinnen und Prüfer das 35. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Absatz wurde nun ersatzlos gestrichen. „Ich freue mich, nun auch jüngere Nachwuchskräfte für die Arbeit im Rechnungshof begeistern zu können“, sagte Klingen.