Am 5. März 2019 verabschiedete der Senat als Ergebnis von Prüfungen des Rechnungshofs von Berlin Vorgaben zu Erfolgskontrollen bei Hochbaumaßnahmen: Die Regelungen wurden nach den Empfehlungen des Rechnungshofs praxisgerecht überarbeitet und in eine neue Richtlinie aufgenommen, die als Verwaltungsvorschrift für alle Baudienststellen verbindlich werden soll.
Dem ging ein lange währender Prozess voraus: Bereits in seinem Jahresbericht 2005 hatte der Rechnungshof das Fehlen von begleitenden Erfolgskontrollen während der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen kritisiert. Begleitende Erfolgskontrollen dienen der Vermeidung von Fehlinvestitionen: Spätestens vor Baubeginn ist zu prüfen, inwieweit die Maßnahme noch notwendig und wirtschaftlich ist, ob sie zurückstellt oder ganz auf sie verzichtet werden kann.
Im Jahresbericht 2011 hatte der Rechnungshof dann das Fehlen von abschließenden Erfolgskontrollen für Baumaßnahmen des Hochbaus beanstandet. Bei keiner von 127 ausgewählten großen Hochbaumaßnahmen mit Gesamtkosten von 660 Mio. € waren die vorgeschriebenen abschließenden Erfolgskontrollen durchgeführt worden. Erhebliche Verbesserungspotentiale für künftige Baumaßnahmen blieben damit ungenutzt.
Das Abgeordnetenhaus forderte den Senat und die Bezirksämter im Jahr 2012 auf, bei allen Baumaßnahmen abschließende Erfolgskontrollen durchzuführen und die in einem Leitfaden hierfür enthaltenen Vorgaben für Erfolgskontrollen praxisbezogener zu gestalten, etwa durch Musterbeispiele und Checklisten.