Grundlagen und Ziele

Roll-Up der Werkstatt zur Leitlinienerarbeitung, Personen im Hintergrund, Rahmen in orange

Berlin wächst und verändert sich. Wichtige Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Stadt werden in den kommenden Jahren getroffen. Die Beteiligung der Stadtgesellschaft an dieser Diskussion ist dem Senat ein wichtiges Anliegen.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die “Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung” (LLBB). Die LLBB klären, wann und wie über Vorhaben informiert wird, wie man sich in Beteiligungsprozessen begegnet oder was mit den Ergebnissen der Beteiligung passiert.
Die Leitlinien wurden von Oktober 2017 bis Juni 2019 durch ein Arbeitsgremium erarbeitet. Es hat sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie aus Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzt. Die Zwischenstände und die Arbeitsergebnisse des Gremiums wurden in öffentlichen Werkstätten vorgestellt, diskutiert und ergänzt. In seiner Sitzung am 3. Juni 2019 hat das Arbeitsgremium die Leitlinien beschlossen. Während einer Pressekonferenz am 8. Juli 2019 und einer öffentlichen Informationsveranstaltung im ZK/U in Moabit am 28. August 2019 wurden sie der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im September 2019 wurden die Leitlinien durch den Senat beschlossen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Leitlinien beauftragt. Ziel des Umsetzungskonzeptes ist die Erarbeitung einer Handreichung für die Einführung der Leitlinien für Vorhaben des Landes Berlin durch die Verwaltung.

Die Erarbeitung fand zwischen November 2019 und Herbst 2020 statt. Daran mitgewirkt haben ca. 75 Vertreterinnen und Vertreter aus planenden und bauenden Ämtern der Berliner Senatsverwaltungen und der Bezirke. Begleitet wurde die Erarbeitung durch einige Teilnehmende des früheren Arbeitsgremiums zur Erarbeitung der Leitlinien, und es wurde unterstützt durch die beiden Dienstleister Nexus Institut und Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG.
Nach der Befassung mit dem Umsetzungskonzept im Rat der Bürgermeister bis April 2020 haben der Senat und das Abgeordnetenhaus das Umsetzungskonzept im Mai 2020 zur Kenntnis genommen.

Im Ergebnis ist ein praxisorientiertes Kompendium entstanden. Darin wird festgelegt, wie die Instrumente der Leitlinien angewendet werden können: Welche Informationen soll eine zu erarbeitende berlinweite Vorhabenliste enthalten? Was muss bei der Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes berücksichtigt werden? Welche Aufgaben übernimmt eine neue zentrale Anlaufstelle für Beteiligung an der Stadtentwicklung und wie arbeitet diese mit bezirklichen Anlaufstellen zusammen? Wie schnell und durch wen ist eine von Bürgerinnen und Bürgern initiierte Anregung auf Beteiligung zu bearbeiten? Neben diesen und vielen weiteren Fragen wird auch auf die Finanzierung von Beteiligung eingegangen und der Bezug zu Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften hergestellt.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und Fachämtern soll mit dem Umsetzungskonzept die Handhabung der Leitlinien und ihrer Beteiligungsinstrumente erleichtert und eine abgestimmte Zusammenarbeit gewährleistet werden.

Mehr Informationen finden Sie in der Kurzfassung oder Langfassung der Leitlinien und im Umsetzungskonzept.

Personen sprechen miteinander

Die Grundlagen

In den Richtlinien der Regierungspolitik vom Herbst 2016 hat sich die damalige Berliner Regierungskoalition aus SPD, Linken und Grünen unter der Überschrift “Gutes Regieren und neue Beteiligungskultur” vorgenommen, in einen verstärkten Dialog mit der Stadtgesellschaft zur Zukunft Berlins zu treten. Die Erarbeitung von Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung war dabei ein Baustein. Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung der “Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” wurde der Arbeitsauftrag erteilt, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu schaffen und Prinzipien für Beteiligung zu entwickeln.
Die Regierung von 2021-2023 verpflichtete sich in ihren Richtlinien der Regierungspolitik zu den LLBB: Im Kapitel 1 „Stadtentwicklung, Bauen und Mieten“ hieß es: „Der Senat wird die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und sich dafür einsetzen, dass Beteiligungsbüros in allen Bezirken etabliert werden.“ Das Kapitel 10 „Offene Gesellschaft, Religion“ ergänzt: „Freiwilliges Engagement und Bürgerbeteiligung sind systemrelevant für unsere Demokratie […]. Bürgerbeteiligung beginnt in den Kiezen. Der Senat unterstützt die Entwicklung und Umsetzung von bezirklichen Leitlinien für Bürgerbeteiligung auf Grundlage der bestehenden Leitlinien auf Landesebene. Dazu wird er die Sozialraumorientierte Planungskoordination als Ansprechpartnerin in der Verwaltung stärken. Die bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung werden verstetigt.“ In den Richtlinien der Regierungspolitik von 2023 – 2026 findet sich folgender Hinweis auf die Thematik der Leitlinien: „Der Senat wird die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln. Die vom Land Berlin betriebene Stadtwerkstatt wird als Austauschforum für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Ort vielfältiger Partizipation fortgeführt.“

Ziele der Leitlinien

Für Berlin wurden die Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung erarbeitet, wie sie insbesondere in den planenden und bauenden Senatsverwaltungen sowie in den Bezirksverwaltungen umgesetzt werden. Dabei stehen zunächst drei Aspekte im Vordergrund:

Transparenz herstellen: mein Berlin: Um mehr Beteiligung zu ermöglichen, ist der Zugang zu Informationen unabdingbar. Mit der Plattform mein.berlin.de ist eine Ausgangsbasis für eine umfassende internetbasierte Informationsquelle vorhanden. In den Leitlinien und im Umsetzungskonzept wurden Festlegungen getroffen, über welche Projekte und Prozesse wie kommuniziert wird (Vorhabenliste).
Verbindlichkeit schaffen: Der Entscheidungsprozess über die Frage, ob und wenn ja, welche Art von Beteiligung durchgeführt wird, soll nachvollziehbar dargelegt, die Beteiligung auf der Grundlage einheitlicher Kriterien abgestimmt und öffentlich kommuniziert werden.
Prinzipien der Beteiligung entwickeln: Drittes Element der Leitlinien sollen einige wenige Prinzipien für Beteiligungsverfahren sein, damit sie in gut erkennbaren Formaten und klar strukturiert durchgeführt werden können.

Erarbeitungsprozess

Stadtforum Berlin, viele Menschen sitzen vor Bühne

Auftakt während des Stadtforums

Auftakt für die Erarbeitung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung war das Stadtforum zum Thema “Beteiligen! Wie reden wir zukünftig über Stadtentwicklung?” am 26. Juni 2017 in der Markthalle Neun in Kreuzberg.

Während des Stadtforums wurde diskutiert, welche Anforderungen, Kriterien und Qualitäten für künftige Beteiligungsprozesse relevant sind, um im Weiteren Standards und Regeln für Beteiligungsprozesse zu Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung auszugestalten. Debattiert wurde, wie die Stadtgesellschaft über Stadtentwicklung reden möchte und wie “Gemeinsam-Stadt-machen” wirksam in der Berliner Planungs- und Beteiligungskultur verankert werden kann.

Während der Veranstaltung wurde dazu aufgerufen, sich für das Arbeitsgremium zu bewerben, das die Leitlinien erarbeitet hat.

Grundfragen für den Erarbeitungsprozess

Die Kernfragen für den Erarbeitungsprozess der Leitlinien waren auch die zentralen Diskussionspunkte auf dem Stadtforum.

Wie früh ist früh? Früherer Start! Wie schaffen wir es, auch bei frühem Planungs- bzw. Beteiligungsbeginn viele Teilnehmende zu erreichen und nicht erst dann, wenn vieles schon konkret ist?
Worum geht es? Mehr Transparenz! Wie kann transparent dargestellt werden, um welche Projekte und Prozesse es geht und welche Auswirkungen diese haben?
Wie erreiche ich viele Verschiedene? Mehr Vielfalt der Mitwirkenden! Was sind Voraussetzungen und Anforderungen für eine gute und ausgewogene Mitwirkung vielfältiger gesellschaftlicher Gruppen und Akteure?
Was ist fix, was variabel? Klarer Handlungsspielraum! Wie kann klar kommuniziert werden, welcher Mitgestaltungsspielraum besteht und wie können falsche Erwartungen vermieden werden?
Was passiert mit den Ergebnissen? Nachvollziehbare Berücksichtigung! Wie werden Ergebnisse verständlich und transparent in Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung eingespeist?
Was ist uns Beteiligung wert? Mittel einstellen! Sind wir als Gesellschaft bereit, den nötigen Aufwand zur betreiben, um eine gute Qualität in der Beteiligung zu gewährleisten?
Wie reden wir miteinander? Faire Umgangsformen! Wie erreichen wir auch bei konfliktreichen Themen eine Dialog- und Kompromissbereitschaft und die Einhaltung von Spielregeln?

Persone sprechen vor Stellwänden

Erarbeitung der Leitlinien in einem Arbeitsgremium

Ausgehend von Erfahrungen aus anderen Städten und aus Berlin-Mitte wurden die Leitlinien durch ein Arbeitsgremium erarbeitet. Die breite Stadtöffentlichkeit sowie Institutionen oder Initiativen hatten Gelegenheit, sich im Rahmen von Werkstätten einzubringen. Die Werkstätten waren als öffentliche Veranstaltungen für jedermann geplant. Das Arbeitsgremium tagte in nicht-öffentlichen Sitzungen.

Das Arbeitsgremium bestand aus zwölf hochrangigen Teilnehmenden aus Politik und Verwaltung sowie aus zwölf Bürgerinnen und Bürgern. Der Aufruf an die Berlinerinnen und Berliner, sich für die Mitarbeit im Arbeitsgremium zu bewerben, wurde u.a. in Berliner Anzeigenblättern und im Berliner Fenster bekannt gemacht. Die Bewerbungsfrist war der 8. August 2017. Danach lagen 286 Bewerbungen vor, von denen 220 nach einer schriftlichen Validierung der Daten in die Auswahl kamen.

Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgte durch eine sogenannte “quotierte Zufallsauswahl” anhand eines repräsentativen Selektionsschemas (Quotenplan). Ein Quotenplan sollte die Bevölkerung Berlins möglichst strukturgleich abbilden. Anhand der Merkmale Geschlecht, Alter, Region (Bezirk), Migrationshintergrund, Tätigkeit und Schulbildung wurde für die entsprechenden Merkmalsausprägungen (z.B. Geschlecht: weiblich/ männlich) über die amtliche Statistik ermittelt, wie viele Kandidaten in den einzelnen Ausprägungen gezogen werden sollen. Die Mitglieder und Nachrückenden wurden Mitte September 2017 informiert. Nähere Details zum Auswahlprozess finden sich in den Reports zur Auswahl.
Mehr Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Report Auswahlverfahren Bürgerbeteiligung und im Zusatzprotokoll zum Report.

Die konstituierende Sitzung des Arbeitsgremiums fand am 24. Oktober 2017 statt. Insgesamt wurden 18 Sitzungen des Arbeitsgremiums durchgeführt.

Diskussion in öffentlichen Werkstätten

Parallel zu den Sitzungen des Arbeitsgremiums gab es öffentliche Veranstaltungen für alle am Prozess Interessierten. Dazu gehörte das Stadtforum im Juni 2017 als Auftakt und drei öffentliche Werkstätten.

Die Werkstätten waren für alle Interessierten offen. In den Werkstätten hat das Gremium seine Arbeitsergebnisse vorgestellt, diskutiert und ergänzt. Die Anregungen aus den Werkstätten flossen in die Arbeit des Gremiums ein.

Darüber hinaus wurden Werkstätten mit Vertreterinnen und Vertretern von Zielgruppen aus den Bereichen Wirtschaft, Zivilgesellschaftlich, Soziales und Fachöffentlichkeit durchgeführt. So konnten Expertenmeinungen und spezielle Sichtweisen in den Prozess einfließen.

Online-Dialog

Parallel zu den öffentlichen Werkstätten konnten auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de die vom Arbeitsgremium erarbeiteten Vorschläge und Entwürfe online kommentiert werden.