Berlin wächst und verändert sich. Wichtige Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Stadt werden in den kommenden Jahren getroffen. Die Beteiligung der Stadtgesellschaft an dieser Diskussion ist dem Senat ein wichtiges Anliegen.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die “Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung” (LLBB). Die LLBB klären, wann und wie über Vorhaben informiert wird, wie man sich in Beteiligungsprozessen begegnet oder was mit den Ergebnissen der Beteiligung passiert.
Die Leitlinien wurden von Oktober 2017 bis Juni 2019 durch ein Arbeitsgremium erarbeitet. Es hat sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie aus Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzt. Die Zwischenstände und die Arbeitsergebnisse des Gremiums wurden in öffentlichen Werkstätten vorgestellt, diskutiert und ergänzt. In seiner Sitzung am 3. Juni 2019 hat das Arbeitsgremium die Leitlinien beschlossen. Während einer Pressekonferenz am 8. Juli 2019 und einer öffentlichen Informationsveranstaltung im ZK/U in Moabit am 28. August 2019 wurden sie der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im September 2019 wurden die Leitlinien durch den Senat beschlossen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Leitlinien beauftragt. Ziel des Umsetzungskonzeptes ist die Erarbeitung einer Handreichung für die Einführung der Leitlinien für Vorhaben des Landes Berlin durch die Verwaltung.
Die Erarbeitung fand zwischen November 2019 und Herbst 2020 statt. Daran mitgewirkt haben ca. 75 Vertreterinnen und Vertreter aus planenden und bauenden Ämtern der Berliner Senatsverwaltungen und der Bezirke. Begleitet wurde die Erarbeitung durch einige Teilnehmende des früheren Arbeitsgremiums zur Erarbeitung der Leitlinien, und es wurde unterstützt durch die beiden Dienstleister Nexus Institut und Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG.
Nach der Befassung mit dem Umsetzungskonzept im Rat der Bürgermeister bis April 2020 haben der Senat und das Abgeordnetenhaus das Umsetzungskonzept im Mai 2020 zur Kenntnis genommen.
Im Ergebnis ist ein praxisorientiertes Kompendium entstanden. Darin wird festgelegt, wie die Instrumente der Leitlinien angewendet werden können: Welche Informationen soll eine zu erarbeitende berlinweite Vorhabenliste enthalten? Was muss bei der Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes berücksichtigt werden? Welche Aufgaben übernimmt eine neue zentrale Anlaufstelle für Beteiligung an der Stadtentwicklung und wie arbeitet diese mit bezirklichen Anlaufstellen zusammen? Wie schnell und durch wen ist eine von Bürgerinnen und Bürgern initiierte Anregung auf Beteiligung zu bearbeiten? Neben diesen und vielen weiteren Fragen wird auch auf die Finanzierung von Beteiligung eingegangen und der Bezug zu Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften hergestellt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und Fachämtern soll mit dem Umsetzungskonzept die Handhabung der Leitlinien und ihrer Beteiligungsinstrumente erleichtert und eine abgestimmte Zusammenarbeit gewährleistet werden.