Im August 2015 beschloss der Senat von Berlin die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für den Rathausblock mit dem Dragonerareal und die nördlich angrenzenden Häuserblöcke. Die vorbereitenden Untersuchungen wurden im Juni 2016 abgeschlossen und die vermuteten* städtebaulichen Missstände für den Rathausblock* bestätigt.
Was passiert bei vorbereitenden Untersuchungen? Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch gliedern sich in folgende Arbeitsschritte:
- Erfassung und Analyse aller Probleme und Mängel sowie bereits vorliegender Planungsziele
- Formulierung eines Leitbildes und konkrete Maßnahmen
- Beteiligung der Öffentlichkeit und aller relevanten öffentlichen Institutionen an den Verfahrensschritten zur Klärung der Mitwirkungsbereitschaft.
Die Ergebnisse dieses Prozesses sind Grundlage für die Entscheidung des Landes Berlin, ob ein Sanierungsgebiet mit einer Rechtsverordnung förmlich festgesetzt werden soll oder ob andere städtebauliche Verfahren zum Einsatz kommen.
Welche Beteiligungsschritte sind im Baugesetzbuch vorgesehen? Vorbereitende Untersuchungen sind ein Fachbegriff der Stadtplanung und im Baugesetzbuch geregelt. Die Festlegung eines Sanierungsgebietes hat einerseits zusätzliche Genehmigungen und Steuerungsmöglichkeiten zur Folge und umfasst andererseits bestimmte Förderungsmöglichkeiten. Es sind folgende Beteiligungsschritte im Gesetz vorgeschrieben:
- Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und sonstige Betroffene). Hierzu wird es Veranstaltungen und zusätzliche Möglichkeiten geben, sich mit Anregungen in die Planung einzubringen.
- Auskunftspflicht von Eigentümer*innen und Nutzer*innen.
- Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger, damit relevante Belange (z.B. Bedarf nach Schul- und Kitaplätzen, Umweltanforderungen) in die planerischen Überlegungen eingehen