Mit dem Bebauungsplan 2-48 Dragonerareal schafft die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Areals. Momentan ist dort baurechtlich nur eine gewerbliche Nutzung zugelassen. Um die weiteren Nutzungen nach dem städtebaulichen Konzept zu realisieren und das Grundstück auch dichter bebauen zu können, ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen notwendig. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat deshalb am 26. Mai 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.
Grundlage des Bebauungsplans ist das städtebauliche Konzept. Dabei werden unter anderem Aussagen zur Verteilung der Nutzungen auf dem Areal, zur Dichte und Höhe der Bebauung, zur Erschließung und zu den Freiräumen getroffen. Neben den schon vorliegenden Untersuchungen zum Dragonerareal und für den Rathausblock werden im Bebauungsplanverfahren weitere Fachgutachten erarbeitet bzw. vertieft. Dazu zählen:
- Verkehrliche Untersuchung / Mobilitätskonzept,
- Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrs- und Gewerbelärm,
- Luftschadstoffe,
- Denkmalpflegerischer Begleitplan,
- Boden / Altlasten,
- Niederschlagsentwässerung,
- Biotoptypenkartierung und Erfassung des Baumbestandes,
- Faunistische Untersuchung (Tiere) und
- Klimaökologische Untersuchung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die bisherigen Entwürfe der drei Planungsteams sowie bisher vorliegende Ergebnisse der Fachgutachten eingesehen und Äußerungen abgegeben werden. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen und Äußerung wurden im weiteren Verfahren in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen. Ist dies erfolgreich erfolgt eine Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung. Im Anschluss kann der neue Plan durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen werden.
Die Vorbereitung für die Neubauten des neuen Stadtquartiers können schon früher beginnen: Sobald der Bebauungsplan die sogenannte »Planreife« erreicht hat und keine Bedenken gegen geplante Festsetzungen nach Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit bestehen, kann der Bezirk Baugenehmigungen erteilen. Die WBM, die BIM können mit einer Baugenehmigung mit der Errichtung neuer Wohnungen, Gewerbeflächen und Gemeinschaftseinrichtungen beginnen. Die noch fehlenden gemeinwohlorientierten Dritten können ab Feststellung der Planreife für ein Konzeptverfahren eingeladen werden.