Haustiere in Mietwohnungen
Bild: Lothar Henke/pixelio.de
von Edelgard Richter
Ob Katze, Hund, Vogel oder Maus: Haustiere sind in Deutschlands Haushalten beliebte Mitbewohner. Doch Konflikte sind hier nicht selten, denn ein Tier, das dem einen Mieter lieb und nützlich ist, kann von Nachbarn als Belästigung oder gar als gefährlich abgelehnt werden. Die Frage ist: Welche Regeln gilt es als Haustierbesitzer in Mietwohnungen zu beachten?
In Fragen der Tierhaltung sollte grundsätzlich vorab mit dem Vermieter Rücksprache gehalten werden, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. Generell gibt es keine feste Regelung, die für alle Tierarten gilt. Es wird aber zwischen Klein- und Großtieren, Hunden und Katzen sowie exotischen Tieren unterschieden.
Hierzu nachstehend einige Beispiele, welche Kriterien zu beachten sind:
Kleintiere wie Vögel, Fische, Hamster oder Meerschweinchen darf jeder Mieter ohne Genehmigung in seiner Wohnung halten.
Für exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen, Skorpione oder Krokodile ist in jedem Fall eine Genehmigung durch den Vermieter und zusätzlich in der Regel eine gesetzliche Haltungserlaubnis ein Muss. Darunter fallen insbesondere giftige oder gefährliche Tiere, wie beispielsweise auch Kampfhunde.
Für die Haltung von Katzen und Hunden gilt: Es kommst auf den Einzelfall an. Beurteilungskriterien sind insbesondere Art und Größe der Tiere, der Zustand der Wohnung oder auch berechtigte Interessen von Mitbewohnern und Nachbarn.
Vor Einzug in die Wohnung oder der Anschaffung von Hunden oder Katzen sollte immer eine Absprache mit dem Vermieter erfolgen. Gibt es nämlich nachvollziehbare Gründe für eine Ablehnung, kann der Vermieter die Erlaubnis zur Haltung von Hunden oder Katzen versagen.
Sollte ein Haustier andere Nachbarn belästigen, sei es durch Größe, Geruch oder Verhalten, oder in der Wohnung Schaden anrichten, kann der Vermieter auch nachträglich die Haltung des Tieres verbieten. Bei der Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung gilt also: Während die einen Mieter in einem gewissen Rahmen ein Recht auf Tierhaltung haben, wie zum Beispiel einen Blindenhund zu halten oder bestimmte Kleintiere, haben die anderen Mieter ebenso ein Recht, beispielsweise vor gefährlichen Tieren oder Lärmbelästigung geschützt zu werden.
Der Vermieter muss im Einzelfall zwischen diesen unterschiedlichen Interessen einen Ausgleich schaffen. Gerade deshalb ist die Absprache mit dem Vermieter im Fall der Anschaffung eines Haustiers das Mittel der Wahl und trägt dazu bei, unnötigen Ärger zu vermeiden.
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