Gut beraten im hohen Alter Teil 6: Gefahren in der Pflege

Hände einer Seniorin am Gehstock

von Hans-Jürgen Kolbe

Gewalt in der Pflege kann sowohl im häuslichen Bereich als auch bei der ambulanten und stationären Pflege auftreten. Pflegebedürftige Personen werden vernachlässigt, allein gelassen, die Betten werden nicht gereinigt oder die Verantwortlichen vergessen, Ihnen Essen und Trinken zu geben.

Gewalt in der Pflege beinhaltet auch körperliche und seelische Misshandlungen, wie etwa Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung. Weitere Formen der Misshandlung sind zu hartes Anfassen, Drängen, Ziehen an Ohren und Haaren, der Zwang zur Bettruhe, das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln oder das Fixieren von Armen und Beinen bis hin zu Schlägen. In diesen Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.

Ursachen für Gewalt
Im familiären Bereich kommt es am häufigsten durch diejenigen Familienmitglieder zu Übergriffen, die kontinuierlich mit der Pflege betraut und überlastet sind. Ein Faktor kann der tagtägliche Kontakt mit der pflegebedürftigen Person sein. Dadurch kann es zur permanenten Anspannung und Überforderung kommen, die der Einzelne unter Umständen nicht rechtzeitig genug wahrnimmt. Verbale, psychische oder körperliche Gewalttätigkeiten können die Folge sein.

In der ambulanten oder stationären Pflege kommt es oft aufgrund von Überlastung oder Personalmangel zu kritischen Situationen mit den zu pflegenden Personen. Wer Angehörige pflegt, weiß welche Anstrengungen dazu gehören und wie belastend es manchmal werden kann.

Beachten Sie Folgendes und schützen sich damit selbst, auch wenn Sie einmal pflegebedürftig werden sollten.

Tipps
  • Schützen Sie sich vor Überforderung und prüfen Sie mögliche Pflegealternativen.
  • Informieren Sie sich über Entlastungsmöglichkeiten zum Beispiel nach dem Familienpflegezeitgesetz und scheuen Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Lassen Sie sich von professionellen Pflegekräften beraten, ob Sie die Voraussetzungen mitbringen, um die häusliche Pflege übernehmen zu können.
  • Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
  • Suchen Sie den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen. – Falls Sie selber pflegebedürftig werden sollten, überlegen Sie rechtzeitig mit Ihrer Familie, wie Sie Ihr Leben in dieser Situation gestalten wollen.
  • Sorgen Sie auch rechtzeitig vor, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes