Gut beraten im hohen Alter Teil 5: Gefahren bei Vollmachten

Ausstellen einer Vollmacht

von Hans-Jürgen Kolbe

Viele ältere Menschen erteilen Angehörigen, Freunden oder Nachbarn eine Vorsorge-, General- oder Kontovollmacht, damit sie leichter unterstützt werden können. Mit diesen Vollmachten können sie sich von vertrauten Personen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen helfen lassen.

Die Bevollmächtigten können dann beispielsweise im Namen des Beauftragenden Bankgeschäfte tätigen, einkaufen oder Rechnungen bezahlen. Doch Vorsicht: Dieses Vertrauen wird häufig von Personen missbraucht, denen es nur in betrügerischer Absicht darum geht, auf diese Weise Geld zu erschleichen.

So gehen Betrügerinnen und Betrüger vor:
  • Sie erbitten beispielsweise Bankvollmachten und/oder Online-Zugänge zu Konten.
  • Sie behaupten, dass die Bank schlecht berät und ein Wechsel besser wäre.
  • Sie bemängeln, Geldanlagen seien plötzlich nicht mehr sicher und müssten aufgelöst werden.
  • Sie reden Angehörige schlecht und behaupten, dass diese sich plötzlich nicht mehr melden oder gar kümmern würden.
Aber: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Stellen Sie sich daher folgende Fragen:
  • Wird nur eingekauft, was ich brauche?
  • Werden nur meine Rechnungen bezahlt oder auch fremde?
  • Bekomme ich nachvollziehbare Abrechnungen?
  • Bekomme ich meine Kontoauszüge rechtzeitig und vollständig?
  • Wird das getan, was ich möchte? Und auch nur das?
Richtige Vorsorge heißt:
  • Erklären Sie eindeutig, was Sie für sich wollen und vor allem, was Sie nicht wollen. Sie bestimmen, was andere Personen dürfen und was sie nicht dürfen.
  • Bedenken Sie, wem Sie Ihr Vertrauen schenken. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person beispielsweise für Sie entscheiden, was Sie essen, wer Sie besucht, mit wem Sie reden, wie Sie gepflegt werden oder was mit Ihrem Geld passiert.
  • Setzen Sie zwei Bevollmächtigte ein. So kontrollieren sich diese gegenseitig.
  • Bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen.
  • Holen Sie sich Hilfe bei anerkannten Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden.
  • Erteilen Sie die Vollmacht vor Zeugen und hinterlegen Sie Abschriften beim Hausarzt und Ihrer Bank.
  • Sollten Sie unsicher sein, verzichten Sie auf eine Vollmacht, denn diese verhindert zunächst gerichtliche Kontrolle. Stattdessen entscheiden Sie, wer ggf. als gerichtlich kontrollierter Betreuer eingesetzt werden soll.
Tipps:
  • Lassen Sie sich die eigene Geschäftsfähigkeit ärztlich attestieren und fügen Sie das Attest der Vollmacht bei.
  • Verbieten Sie ausdrücklich, dass die bevollmächtigten Personen sich selbst begünstigen. Schließen Sie Schenkungen grundsätzlich aus. Stattdessen halten Sie schriftlich fest, was diese Personen erhalten sollen.

Sobald Sie Ihre allgemeinen Formalitäten geklärt und Vertrauenspersonen bevollmächtigt haben, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, regeln Sie alles Weitere mit Ihrem Bankinstitut.

  • Beschränken Sie die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat.
  • Bitten Sie Ihre Bank im Zweifel, beim Betreuungsgericht, bei Angehörigen, beim Kontrollbetreuer etc. nachzufragen, wenn Onlinezugänge angefordert, neue Bankvollmachten erteilt, Konten gekündigt, Depots und Sparanlagen aufgelöst und Vermögen übertragen werden sollen.
  • Verbieten Sie auch, dass die bevollmächtigten Personen Immobilien kaufen oder belasten dürfen.
  • Widerrufen und entziehen Sie sofort die Vollmacht, wenn etwas nicht stimmt,
    insbesondere bei der Bankvollmacht!

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes