UNESCO-Prädikat: Einzigartig, authentisch, integer
Bild: DAS/ Dieter Held
Ursula A. Kolbe
Die Orgelliebhaber wird’s freuen, reihen sich doch mit Entscheid des UNESCO-Komitees im südkoreanischen Jeju Ende Dezember vergangenen Jahres jetzt auch deutscher Orgelbau und -musik in die Reihe des UNESCO-Weltkulturerbes ein. Denn nur die besten unter den herausragenden Zeugnissen der Menschheits- und Naturgeschichte dürfen diesen Titel tragen.
In Deutschland prägen rund 400 handwerkliche Orgelbaubetriebe mit rund 2.800 Mitarbeitern, 180 Lehrlingen sowie 3.500 hauptamtlichen und zehntausenden ehrenamtlichen Organisten die Kunst des Orgelbaus und der Orgelmusik. Ungefähr 50.000 Orgeln werden derzeit bespielt. Handwerker, Komponisten und Musiker entwickelten dafür über Jahrtausende das nötige hochspezialisierte Wissen und die besonderen Fertigkeiten.
Heute ist hierzulande die Orgelkultur eine traditionelle Kulturform. Zahlreiche lokal- und regionalspezifische Orgelbaustile, vielfältige Kompositionen und Aufführungsformen sowie Ausbildungsmöglichkeiten an Hochschulen und kirchlichen Einrichtungen zeigen, wie lebendig die Kultur des Orgelbaus und der Orgelmusik in unserem Land ist.
Während z. B. der Dirigent ein Kollektiv hochspezialisierter Fachleute zum gemeinsamen Atmen im Geist der Musik bringt, bleibt der Organist mit seinem ganzen Können stets ein einsamer Solist. Und eigenverantwortlicher Schöpfer des Zusammenklangs.
Die Grünen-Politikerin und studierte Theologin Antje Vollmer hat mal gesagt, dass der Klang uns gelegentlich glauben lässt, „Kirchen seien um ihre Orgeln herum gebaut worden: nach oben hin kaum Grenzen, links und rechts möglichst viel Farbe. Kein anderes Instrument bietet so viel Kosmos“.
Übrigens hat die UNESCO bisher in Deutschland insgesamt 42 Baudenkmäler, Stadtensembles, aber auch bedeutende Industrieanlagen und außergewöhnliche Naturlandschaften zum Welterbe erklärt. Weltweit sind 365 Formen des immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste eingetragen, 47 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 15 gute Praxisbeispiele zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes.
Kriterien für die Anerkennung sind u. a. eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Damit verpflichten sich die Vertragsstaaten auch, dieses Erbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
Berliner Nikolaiviertel unter Denkmalschutz
Das Landesdenkmalamt Berlin hat das Nikolaiviertel unter Schutz gestellt. Mit Blick auf das 750jährige Jubiläum Berlins wurde das Wohn- und Geschäftsviertel rund um die mittelalterliche Nikolaikirche in den Jahren 1983 bis 1987 gebaut.
Auf dem angepassten Stadtgrundriss der Vorkriegszeit entstand um die wiederaufgebaute Nikolaikirche eine „Traditionsinsel“ aus Nachbauten historisch prominenter Bauwerke wie dem Ephraim-Palais, der Gaststätte „Zum Nussbaum“, dem Lessinghaus oder der Gerichtslaube, die dort oder an anderen Standorten in Berlin-Mitte einmal gestanden haben. Ein Großteil der rund 800 Wohnungen befinden sich in Bauten mit Fassaden aus vorgefertigten Betonteilen, die durch historisch wirkende Gestaltungselemente oder Giebelabschlüsse angepasst wurden.
Das Wohn- und Geschäftsviertel rund um die mittelalterliche Nikolaikirche gilt als prominentestes Beispiel einer veränderten Baupolitik der DDR in den 80er Jahren. Statt vernachlässigte oder kriegszerstörte Häuser abzureißen, wurden etliche historische Bauten aus dem 16. Bis 18. Jahrhundert rekonstruiert.
Kultursenator Klaus Lederer verglich dieses Umdenken mit dem in West-Berlin im Rahmen der IBA: In Berlin könne man studieren, wie sich in beiden Systemen ähnliche Konzepte durchsetzten, den politischen Unterschieden zum Trotz.
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