Zahnärztliche Behandlung im Alter

Eine ältere Dame zeigt ihre Zähne

von Edelgard Richter

Gesunde Zähne bedeuten viel mehr als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Damit verbindet sich mehr Lebensqualität. Ältere Menschen, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit einer Behinderung sind jedoch oft nicht in der Lage, die notwendige regelmäßige Pflege der Zähne selbständig durchzuführen. Oftmals können sie auch nicht mehr eine Zahnarztpraxis aufsuchen.

Für alle diese Betroffenen wurde ein neues Faltblatt
„Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ von den zahnärztlichen Gremien herausgegeben, das Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste über die neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote in den eigenen vier Wände informiert. Die Kosten hierfür übernimmt die jeweilige Krankenkasse des Versicherten.

Leicht verständlich wird über die Möglichkeiten der sogenannten aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause und die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), etwa bei einem Transport in eine Zahnarztpraxis im Falle aufwendigerer Behandlungen informiert. Zudem werden Kontaktmöglichkeiten genannt, unter denen weitere Informationen zu dem Thema abgerufen werden können.

Durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der damit verbundenen zusätzlichen Leistungen für die aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte hat sich die Versorgungssituation für ältere Menschen verbessert. GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zu Hause in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen.

Der Zahnarzt kann in solchen Fällen zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren.

Durch den demografischen Wandel ist die Zahl der Besuche in der aufsuchenden Betreuung im Jahr 2013 verglichen mit dem Vorjahr um etwa 76.000 auf 726.000 angestiegen. Mehr als 70 Prozent davon entfielen auf zahnärztliche Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

Das neue Faltblatt steht zum kostenlosen Download bereit unter www.kzbv.de; www.bzaek.de; www.bagfw.de; www.bpa.de