Im Haus-, Klein und Siedlergarten dürfen nur PSM angewandt werden, die
- für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zugelassen sind oder
- für berufliche Anwender zugelassen sind und für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, die Eignung zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nach § 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 festgelegt hat.
Diese Pflanzenschutzmittel tragen den Aufdruck “Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig”.