Pflanzengesundheitskontrolle

Pflanzengesundheitsuntersuchung im Betrieb

Aktuelles

Registrierungspflicht für Holzhändler

Mit Inkrafttreten der Pflanzenbeschauverordnung am 19.10.2023 besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben.
Betroffene Unternehmer müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen und entsprechend registriert werden.

Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen.

Damit einhergehende Unternehmerpflichten sind dem Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ zu entnehmen.
Registrierungs-/Aktualisierungsantrag sowie das Merkblatt werden im Bereich „Anträge und Formulare“ als PDF zum Download und für die elektronische Bearbeitung bereitgestellt.

Keine Beratung für Freizeitgärtner!

Wir leben im Zeitalter der Globalisierung. Tagtäglich wächst der weltweite Strom der Waren und Güter. Für den modernen Verbraucher sind fremdländische Früchte und Gemüse wie Mango, Guave, Granat-Apfel, Litschis oder die bohnenähnliche Okra, Auberginen, Avocados und Papayas seit langem fest im Warenbestand etabliert.

Auch im industriellen Maßstab sind pflanzliche Erzeugnisse als Grundlage oder Bestandteil von Nahrungsgütern (z.B. Getreide, Soja, Kaffee, Kakao) oder in Form von Holzprodukten (Möbel, Fenster, Spielzeug), aus dem internationalen Handel nicht mehr wegzudenken. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei auch die bislang kaum beachteten hölzernen Verpackungen des internationalen Warentransports.

Bei dieser Fülle an Warenströmen mit pflanzlichen Erzeugnissen ist es nur zu wahrscheinlich, dass die natürlichen “Mitbewohner” dieser Materialien in der jeweiligen Heimat, ob als Virus, Bakterium, Pilz, Nematode, Milbe oder Insekt, ihre “Wirte” an die neuen Bestimmungsorte begleiten. Oftmals können diese blinden Passagiere dort optimale Lebensbedingungen finden, sich unkontrolliert ausbreiten und damit erheblichen Schaden an der heimischen Natur und Umwelt verursachen. Dieses Risiko weitestgehend und mit allen Mitteln zu vermindern, ist das oberste Anliegen der Amtlichen Pflanzengesundheitsinspekteure.

Pflanzengesundheitsuntersuchung

Aufgaben

Die Aufgaben umfassen die Kontrolle und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen, die Kontrolle und Registrierung von Betrieben, die pflanzenpasspflichtige Pflanzen im Dienstgebiet erzeugen sowie die federführende Bearbeitung von Schaderreger - Monitorings. Weitere Informationen

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Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen

Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen

Merkblätter

  • Informationen zum Pflanzenpass nach der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

    gültig ab dem 14. Dezember 2019

    PDF-Dokument (5.5 MB)

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