Durchführung des nationalen und europäischen Rechts im Pflanzenschutz und in der Pflanzengesundheit
Dazu zählen insbesondere Genehmigungsverfahren und Kontrollen, wie die des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzanwendungs- und Betriebskontrollen, die Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, des Auftretens von Schädlingen und Krankheiten an Pflanzenbeständen und Pflanzenerzeugnissen, einschließlich der Information über deren Auftreten und das Aufzeigen von Gegenmaßnahmen sowie die Beratung, Aufklärung und Schulung zum Integrierten Pflanzenschutz. Schwerpunkt der Arbeit ist das Stadtgrün.