Häufige Fragen (FAQ)

Parklet im Sprengelkiez mit Lastenrad der fLotte Berlin

Allgemeines

  • Was ist ein Parklet?

    Ein Parklet ist im Grunde eine Erweiterung des Bürgersteigs auf die Parkspur. Es wird aus ökologischen Materialien gebaut (hauptsächlich Holz) und besteht aus einem Podest auf gleichem Niveau wie der angrenzende Bürgersteig sowie einer Abgrenzung zur Straße (Holzzaun, Pflanzbeete etc.).

    Mögliche Nutzungsformen sind z.B. Sitzgelegenheiten, Spielflächen, Pflanzbeete, Kunstprojekte, Tauschstationen, Bücherregale oder Versammlungsorte für die Nachbarschaft.

  • Kann ich in meinem Bezirk ein Parklet realisieren?

    Zurzeit können keine Parklets beantragt werden. Über die Fortführung des Förderprogramms wurde noch nicht entschieden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Interesse an einem Kiez-Parklet habe?

    Die Vereine NaturFreunde Berlin e.V. und Berlin 21 e.V. betreuen das Projekt im Auftrag der Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und unterstützen bei der Antragstellung, Planung und beim Bau der Parklets. Zu den Kontakten geht es hier entlang.

  • Wer kann ein Parklet beantragen?

    Das Förderprogramm ist vorerst für Initiativen, Vereine und öffentliche Einrichtungen vorgesehen. Für Einzelpersonen mit Interesse an einem Parklet ist es daher sinnvoll, sich um entsprechende Mitstreiter*innen zu kümmern.

  • Wer bezahlt für die Parklets?

    Zurzeit werden Parklets nicht mehr gefördert. Die Kosten müssen daher von den Initiativen getragen werden.

  • Wem gehören die Kiez-Parklets?

    Parklets, die im Rahmen des Förderprogramms finanziert werden, bleiben im Besitz des Landes Berlin. Die umsetzende Initiative oder Organisation ist jedoch für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich.

  • Ist die Anzahl der wegfallenden Parkplätze limitiert?

    Ja. Die Förderung reicht in etwa für 2 Module inklusive aller nötigen Materialien, Erde für Beete und die Begrünung. Insofern fällt zurzeit je Parklet ein Parkplatz weg. Allerdings wird gerade geprüft, ob durch Anpassung der vorgegebenen Bauformen bei gleichbleibendem Materialverbrauch nicht auch mehr Platz als neue Aufenthaltsfläche gewonnen werden kann. In der Regel sollen aber nicht mehr als 3 Parkplätze entfallen.

Formales während der Antragsstellung

  • Wie beantrage ich ein Parklet?

    Zurzeit werden keine Anträge mehr entgegengenommen, die aktuelle Bewerbungsrunde ist abgeschlossen.

  • Wie funktioniert die Förderung?

    Zurzeit ist die Förderung ausgesetzt.

  • Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

    Anträge konnten bis zum 31.10.22 gestellt werden. Über weitere Förderrunden informieren wir auf dieser Webseite.

  • Welche Kosten werden erstattet?

    Zurzeit werden keine Kosten erstattet.

  • Wo finde ich die Checkliste?
    Die Checkliste kann hier heruntergeladen werden.

Auswahl des Standortes

  • Können die betreuenden Vereine beim Überprüfen des Standortes behilflich sein?

    Die Checkliste sollte eigentlich für eine eigene Einschätzung ausreichend sein. In Ausnahmefällen können sich Interessenten an NaturFreunde Berlin e.V. wenden.

  • Sind Parklets auch in Parkbereichen denkbar, die eigentlich auf dem Gehweg sind?

    Leider nein. Parklets sollen auf ausgewiesenen, versiegelten Parkflächen auf Straßenland entstehen. Dabei ist es egal, ob die Parklets auf Asphalt oder Kopfsteinpflaster stehen.

  • Ist jede Toreinfahrt ausgeschlossen, auch wenn diese nicht als Garageneinfahrt für Autos genutzt wird?

    Solche Sonderfälle sollten mit dem zuständigen Bezirksamt abgeklärt werden. Wir helfen weiter – Kontakt.

  • Ist ein Parklet auch z.B. vor einem Späti möglich?

    Parklets dürfen ausschließlich nicht-kommerziell genutzt werden. Die Aufstellung vor einem Späti ist auch aus Lärmschutzgründen bedenklich. Eine finale Prüfung des Standorts nimmt der Bezirk vor.

  • Scheiden Tempo 50-Straßen mit Tempo 30 nachts (22:00 - 6:00) definitiv aus?

    Ja.

  • Können Parklets auch in einer Klimastraße gebaut werden?

    Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist das derzeit nicht möglich.

Auswahl der Module

  • Ist man in der baulichen Umsetzung an die entwickelten Module gebunden?

    Ja. Die Parklets werden als Sammelgenehmigung bei den Bezirken beantragt. Dafür sind die entwickelten Module Voraussetzung für eine zügige Bewilligung.

  • Wie sehr sind die Module modifizierbar?

    Die Formen der Module sollen so weit wie möglich beibehalten werden. Wichtig ist auch, dass sie transportfähig bleiben.

  • Ist es auch möglich, nur Hochbeete zu wählen ohne Sitzmöglichkeit?

    Ja.

Bau des Parklets

  • Wie und wo wird das Parklet gebaut?

    Für den Bau von Parklets stehen zurzeit keine Räumlichkeiten zur Verfügung.

  • Wie geht die Materialbesorgung vonstatten?

    Für die Besorgung erforderlicher Materialien sind die Initiativen verantwortlich.

  • Können Parklets auch sonn- und feiertags gebaut werden?

    Für diese Tage müsste eine Genehmigung beim Ordnungsamt eingeholt werden. Üblicherweise darf werktags zwischen 06:00 und 22:00 Uhr gebaut werden.

  • Dürfte man die Bodenfläche drum herum bzw. die Wände bunt anmalen?

    Fahrbahn und Gehweg sollten farbfrei bleiben. Für das Parklet selber bitten wir, die mögliche Bemalung im Antrag mit anzugeben/ zu beschreiben, da hier das Bezirksamt das letzte Wort hat.

  • Können in die Hochbeete auch kleinere Bäume gepflanzt werden?

    Ja, solche, die sich für die Kübelhaltung eignen.

  • Kann ich das Parklet um Elemente ergänzen, z.B. ein Schwarzes Brett für Nachbar*innen?

    Jegliche Ergänzungen müssen mit der Behörde abgeklärt werden und sollten im Antrag erläutert werden.

Das Parklet ist fertig. Und jetzt?

  • Wer haftet für das Parklet?

    Für die Parklets des Förderprogramms gilt: Während des Baus, der Nutzung und beim Abbau haftet der Verein NaturFreunde Berlin. Im Vertrag wird jedoch niedergeschrieben, dass die Verkehrssicherheit des Parklets durch die Initiativen sichergestellt wird.
    Für alle anderen Parklets sind die Initiativen verantwortlich.

  • Wer kommt für Reparaturen auf?

    Für die Parklets des Förderprogramms gilt: Kleinere Reparaturen (bis zu 100 Euro) werden von den Initiativen selbst übernommen, bei größeren Schäden sind die NaturFreunde Berlin zu kontaktieren.
    Für alle anderen Parklets sind die Initiativen verantwortlich.

  • Was ist, wenn die verantwortliche Person umzieht?

    Für die Parklets des Förderprogramms gilt: Der Vertrag mit den NaturFreunden Berlin kann auf eine neue Person umgeschrieben werden. Hierzu sind die NaturFreunde Berlin zu kontaktieren.
    Für alle anderen Parklets sind die Personen verantwortlich, die dem Bezirksamt im Genehmigungsverfahren genannt wurden. Sie müssen sich um die Beseitigung des Parklets bzw. die Umschreibung der Genehmigung auf eine andere verantwortliche Person kümmern.

  • Kann man den Standort noch nachträglich ändern?

    Nicht ohne weiteres. Ein neuer Standort muss beim Bezirksamt beantragt werden.

  • Können Parklets zur Lagerung von Pumpe / Zubehör genutzt werden?

    Die Bänke können ggf. zur Lagerung kleinerer Gegenstände genutzt werden.