Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher

OSZ Erzieher_innen

Sie interessieren sich für die Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher? Dann sind Sie bei den öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in Berlin genau richtig. Diese bieten Ihnen eine fundierte vollschulische oder eine berufsbegleitende Ausbildung mit hohen Standards.

Öffentliche Fachschulen für Sozialpädagogik gibt es in ganz Berlin, der Besuch dieser Fachschulen ist kostenfrei. Der Unterricht findet an den Wochentagen statt, auf Abend- und Wochenendunterricht wird verzichtet. Die einzelnen Fachschulen haben verschiedene Schwerpunkte, sie bieten Spezialisierungen auf Sprachförderung, Inklusion oder Traumapädagogik und nehmen an europaweiten Austauschprogrammen teil.

Sie können nach der Ausbildung in einer der öffentlichen Fachschule nicht nur in Kitas arbeiten, sondern auch in Schulen, in der Jugendsozialarbeit, in Jugendfreizeitstätten oder in der Jugendbildungsarbeit. Entsprechend haben Sie die Wahl, ob Sie lieber mit Babys, Kindern oder jungen Erwachsenen arbeiten wollen.

Wie auch immer Ihre Wahl ausfällt, wir brauchen gut ausgebildetes und motiviertes Fachpersonal, das Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden begleitet.

Bewerben Sie sich direkt an der Fachschule Ihrer Wahl – Sie haben dafür bis zu den Sommerferien Zeit. An einigen Fachschulen ist der Ausbildungsbeginn auch im Winter möglich, dann dort bis zu den Weihnachtsferien bewerben.

Fragen und Antworten zur Erzieher/-innen-Ausbildung

  • Will ich eine vollschulische oder eine berufsbegleitende Ausbildung?

    Die Vollzeitausbildung können Sie an einer unserer Fachschulen machen. Sie enthält drei Praktika, bei denen Sie in den ersten beiden Jahren jeweils 12 Wochen Erfahrungen in einer Einrichtung sammeln, im letzten Jahr 20 Wochen.

    Bei der berufsbegleitenden Ausbildung arbeiten Sie mindestens 19,5 Stunden pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung und haben an zwei Tagen in der Woche theoretischen Unterricht an einer unserer Fachschulen.

    Beim „2+2-Modell“ können Sie zuerst in zwei Jahren die Ausbildung zur/zum sozialpädagogischen Assistent/-in absolvieren. Voraussetzung ist die Berufsbildungsreife (BBR), die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) oder der Mittlere Schulabschluss (MSA). Anschließend gibt es die Möglichkeit, in nur zwei statt drei Jahren an einer unserer Fachschulen einen Abschluss als Erzieherin/Erzieher zu erwerben.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung mitbringen?
    Um eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher anzutreten, benötigen Sie
    • einen Mittleren Schulabschluss (MSA) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
    • die Fachhochschulreife und acht Wochen Praktikum oder
    • das Abitur und acht Wochen Praktikum

    Arbeitslose können die Ausbildung als Umschulung finanziert bekommen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrem Jobcenter oder der Arbeitsagentur.

  • Wann beginnt die Ausbildung und wie lange dauert sie?
    • Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher beginnt nach den Berliner Sommerferien, an einigen unserer Fachschulen auch nach den Winterferien.
    • In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre.
  • Welchen Abschluss habe ich am Ende der Ausbildung?
    • Nach dem erfolgreichen Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik sind Sie „Staatlich geprüfte Erzieherin“ bzw. „Staatlich geprüfter Erzieher“.
    • Wenn Sie die von allen Bundesländern anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ führen wollen, müssen sie in Berlin die Anerkennung in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen.
    • Ihr Abschlusszeugnis sieht auch den Zusatztitel „Bachelor Professional in Sozialwesen“ vor. Dieser Zusatztitel wird mit dem bundesweit anerkannten Abschlusszeugnis seit Februar 2021 vergeben und kann nicht rückwirkend beantragt werden.
    • Mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik ist eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verbunden. Das heißt, Sie können im Anschluss an die Ausbildung ein Studium aufnehmen.
  • Was verdiene ich während der Ausbildung?
    • Im Rahmen der Vollzeitausbildung erhalten Sie eventuell Schüler-BAföG
    • Im Rahmen einer Teilzeitausbildung erhalten Sie von dem Träger oder der Einrichtung, wo Sie in Teilzeit arbeiten, ein Gehalt.
    • Im Rahmen einer Fortbildung in Vollzeit erhalten Sie gegebenenfalls Aufstiegs-BAföG
    • Arbeitslose Personen können unter bestimmten Voraussetzungen die Erzieher-/innen-Ausbildung als bezahlte Umschulung finanziert bekommen (Bildungsgutschein). Die öffentlichen Fachschulen sind zertifiziert, um Umschulungsmaßnahmen durchführen zu können. Erkundigen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter über diese Finanzierungsmöglichkeit unter dem Stichwort AZAV-Zertifizierung.
  • Wo kann ich nach der Ausbildung arbeiten?

    Als „Staatlich geprüfte Erzieherin“ bzw. „Staatlich geprüfter Erzieher“ können Sie in Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, in Schulen und offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen arbeiten

    Außerdem können Sie in der stationären Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig werden, wenn Sie sich für die „Hilfen zur Erziehung“ spezialisiert haben.

  • Wie kann ich mich für die „Hilfen zur Erziehung“ spezialisieren?

    Die Ausbildung von Expert/-innen für „Hilfen zur Erziehung“ erfolgt an unseren Fachschulen berufsbegleitend. Voraussetzung für die Aufnahme in eine entsprechende Profilklasse ist neben der Erfüllung der grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen (§5 und §6 der Sozialpädagogik-Verordnung Berlin) ein Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung aus dem Arbeitsfeld der „Hilfen zur Erziehung“.

    Als Expert/-in für „Hilfen zur Erziehung“ arbeiten Sie in familienergänzenden und familienersetzenden Tages- und Wohngruppen sowie anderen stationären Einrichtungen – meist im Team mit der Sozialarbeit – und betreuen dort Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren im Alltag. Sie sorgen für eine ausgewogene Tagesstruktur und gestalten vertrauensvolle Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützen sie in ihrer Selbstständigkeit, bei der Reintegration in die Familie oder im Verselbständigungsprozess.

  • Was verdiene ich als ausgebildete/-r Erzieher/-in?

    Als ausgebildete Erzieher/-in im öffentlichen Bereich beziehen Sie ein Grundgehalt von rund 2.900,- Euro. In der Endstufe beziehen Sie circa 4.400,- Euro Gehalt.

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