Die gemeinsame Erarbeitung von Handlungsstandards, die Verständigung über „gewichtige Anhaltspunkte“ der Gefährdungen, die Weiterbildung von Fachkräften nach § 8a Abs. 2, SGB VIII, neue Formen der intensiven Einbeziehung der Eltern, ressortübergreifende Kinderschutzkonferenzen und Fachtage, Fortbildungen und Supervisionen, kollegiale Fallbesprechungen und vieles mehr, waren, sind und bleiben für die Jugendhilfe wichtige Schritte.
Kinderschutzkonzepte, Netzwerke und die Angebote der Frühen Hilfen helfen die Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen frühzeitiger zu erkennen und zu minimieren. Eine Verhinderung von Kinderschutzfällen ist bestenfalls im Einzelfall, aber nie absolut möglich!
Erfolge geraten unverzüglich ins Wanken, wenn es wieder aktuell passiert: ein Kind wird misshandelt, vernachlässigt, kommt zu Schaden , stirbt. Die Medien berichten. Sofort kommt die Frage auf: Wo war das Jugendamt? Was haben die Behörden gewusst, wer hat was getan? Wer hat die Schuld?
Die Fragen sind legitim. Legitim bleibt aber auch der Hinweis, dass nicht die Feuerwehr am Brand schuld ist, nicht die Versicherung am Schaden und nicht die Jugendhilfe an der Kindesmisshandlung.
Natürlich muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr über genügend Personal, Fachwissen und Löschfahrzeuge verfügt und alle Geräte stets gewartet sind. Und natürlich muss auch die Jugendhilfe über ausreichende und qualifizierte Personaldecke verfügen, sonst ist eine gute Arbeit nicht möglich.
Einschätzungen, Prognosen und Entscheidungen gehören zur täglichen Kinderschutzarbeit. Es gibt unvorhergesehenes und unkalkulierbares Verhalten von Menschen, mit dem wir zu tun haben. Manchmal können wir für uns selbst schwer voraussagen, wie wir reagieren werden. Oder wir nehmen uns etwas vor und bekommen es nicht hin, uns daran zu halten. Prognosen können dadurch falsch sein. Hier bringen uns allenfalls Fehleranalysen weiter. Dann muss Verantwortung von denen übernommen werden, die tatsächlich für den Fehler oder auch für eine fehlerhafte Struktur verantwortlich sind. Eine fehlerhafte Struktur besteht auch dann, wenn eine zugewiesene oder zu erfüllende Aufgabe so angelegt ist, dass sie nicht erfüllt werden kann.