Fachstelle des Berliner Notdienst Kinderschutz

Fachstelle Titel

Mit der Zusammenlegung der öffentlichen Notdienstbereiche für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist, wurde die neue Gesamtstruktur des Berliner Notdienst Kinderschutz etabliert. Damit verfügt das Land Berlin über ein Notdienst-System, das sich mit allen relevanten Fragen rund um das Thema Kinderschutz beschäftigt.

Mit verschiedenen Informationsmaterialen, Veranstaltungen sowie der Präsenz in unterschiedlichen Medien stellt die Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz dar. Auch um diese notwendige Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sicherstellen zu können wurde die Fachstelle eingerichtet.

Mit Informationsanfragen können sich Institutionen wie Schulen, Kitas, Ausbildungsstätten, medizinische Dienste, Polizeidienststellen, Beratungsstellen, Medien u.a. an die Fachstelle des BNK wenden. Auf Anfrage werden Informationsveranstaltungen für Fachkräfte in den Standorten des BNK, vor Ort oder online durchgeführt. Im Sinne eines präventiven Kinderschutzes können sich Fachkräfte orientierend zu Kinderschutzfragen beraten lassen. Informationsmaterialien können kostenlos bestellt werden.

  • Information zur Verarbeitung von Sozialdaten im Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemäß DSGVO

    Datenschutzblatt

    PDF-Dokument (133.3 kB)

  • Flyer Berliner Notdienst Kinderschutz

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Plakat Berliner Notdienst Kinderschutz

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • Postkarte Jugendnotdienst

    PDF-Dokument (943.3 kB)

  • Postkarte Kindernotdienst

    PDF-Dokument (891.0 kB)

  • Postkarte Mädchennotdienst

    PDF-Dokument (944.3 kB)

Weitere Informationen

goldener Paragraph lehnt an Wand

Schutzauftrag des Berliner Notdienst Kinderschutz

Die Aufgabe des Kinder- und des Jugendnotdienstes, als sozialpädagogische Einrichtung des Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK), ist die Inobhutnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die meist akut von einer Kindeswohlgefährdung betroffen sind. Weitere Informationen

Jugendgruppe

Standards bei der Arbeit im Kinderschutz

Wir arbeiten an der Grenze zwischen Angeboten und Interventionen, zwischen Unterstützung für Eltern und Inobhutnahme. Diese Arbeit verlangt von allen Akteuren Professionalität, Zuversicht, Geduld, Nerven, ein stabiles Netz und darüber hinaus Engagement und Mut verlangt. Weitere Informationen

Mann droht mit geballter faust einer ängstlichen Frau

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt bezeichnet, unabhängig vom Ort, Gewalthandlungen zwischen Erwachsenen, die entweder in einer partnerschaftlichen Beziehung leben, deren Beziehung sich in Auflösung befindet, die schon getrennt sind oder die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen. Weitere Informationen