Seit 1998 müssen in Deutschland bestimmte Produkte wie Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäsche-/Waschtrockner, Geschirrspüler, Elektrobacköfen, Raumklimageräte und Lampen mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen werden. Mit der damaligen EU-Richtlinie 92/75/EWG wurden unterschiedliche Effizienzklassen von A – G zur Bewertung der Energieeffizienz der Geräte festgelegt. Ein Gerät der Klasse A ist besonders sparsam im Gebrauch von Energie, während Geräte der Klasse G überdurchschnittlich viel Energie verbrauchen. Das Label enthält darüber hinaus Informationen über weitere energie- und umweltrelevante Daten sowie Angaben zur Gebrauchstauglichkeit der Geräte.
2010 löste die neue EU-Richtlinie 30/2010/EU die bisherige ab. Der Anwendungsbereich der Kennzeichnung ist seitdem nicht mehr auf Haushaltsgeräte, wie z. B. Kühlschränke und Waschmaschinen beschränkt, sondern offen für alle energieverbrauchsrelevanten Produkte. Eine wesentliche Neuerung war unter anderem die zwischenzeitlich erforderlich gewordene Einführung der neuen Effizienzklassen A+ bis A+++. Da im Markt ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess hinsichtlich der Energieeffizienz der Geräte zu beobachten war, wurde eine Anhebung der Standards erforderlich, die die effizientesten Geräte küren. Dieser Verbesserungsprozess hat sich seitdem fortgesetzt, so dass in 2017 die neue EU-Energielabel-Verordnung 2017/1369 in Kraft treten konnte. Die „Plusklassen“ wurden hierdurch wieder abgeschafft und die Buchstaben A-G decken nun wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind diese seit 2020 wieder in den Geschäften
sichtbar.