Im AWK 2030 ist durch Kapitel 6.1.2.6. festgelegt, dass das Recycling der bei der Sportplatzsanierung anfallenden Kunstrasenbeläge verpflichtend eingeführt werden soll. Das Land Berlin unterstützt damit den Ausbau der erforderlichen Recyclingkapazitäten in Deutschland. Ziel ist es, die im Recyclingprozess erzeugten Rezyklate wieder für die Kunstrasenproduktion zu nutzen und somit den Stoffkreislauf vollständig zu schließen. Zur Umsetzung wurde mit wesentlichen Stakeholdern aus den Berliner Bedarfs- und Vergabestellen, Wirtschaft und Wissenschaft ein neuer Anforderungskatalog an den öffentlichen Bau umweltfreundlicher Sportfreianalgen abgestimmt.
Im Leistungsblattentwurf „Neubau und Sanierung von ungedeckten Sportfreianlagen“ sind neben Anforderungen an die Errichtung bzw. Sanierung von neuen Naturrasenanlagen Anforderungen an den Rückbau und das Entsorgen von vorhandenem Kunstrasen, sowie an den Neubau verschiedener Elemente der Kunstrasensysteme enthalten. kommen grundsätzliche Anlagenanforderungen unabhängig der Sportfläche, an wie z.B. Biodiversität, Wassermanagement und Wertstoffen.
Die Nutzung des Anforderungskatalogs wird zur Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) empfohlen. Dies trägt im Sinne des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetztes (EWG Bln) und des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 zum Klimaschutz bei. Ziel des BEK 2030 ist es, dass Berlin bis 2045 klimaneutral wird und seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 70 % und bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 reduziert.