Ressourcenschonende Sportfreianlagen in Berlin

Sportplatz

Der Berliner Senat legt einen Fokus auf die Entwicklung einer modernen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Im Juni 2021 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus das ambitionierte Abfallwirtschaftskonzept (AWK) 2030 unter dem Leitbild “Zero Waste”. Dieses Konzept zielt darauf ab, ökologische Stoffkreisläufe zu schließen und die Ressourcenverschwendung durch den Ausbau von Wiederverwendung und Recycling deutlich zu reduzieren.

Ausbau der Sportinfrastruktur

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 ist der Ausbau der Sportinfrastruktur, insbesondere die Erhöhung der Zahl der Großspielfelder, festgelegt. Der Senat strebt die Umrüstung von Asche- und Hartplätzen auf Kunstrasenplätze und die Sanierung von Sportstätten an. Kunstrasenplätze sind aufgrund ihrer ganzjährigen Bespielbarkeit, höheren Belastbarkeit und geringeren Pflegeaufwands zunehmend verbreitet. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Sanierungen ressourcen- und klimaschonend erfolgen, um den Anforderungen der sozioökologischen Nachhaltigkeit, insbesondere des Klimaschutzes, gerecht zu werden.

Umweltfreundliche Beschaffung und Sanierung

Im AWK 2030 ist durch Kapitel 6.1.2.6. festgelegt, dass das Recycling der bei der Sportplatzsanierung anfallenden Kunstrasenbeläge verpflichtend eingeführt werden soll. Das Land Berlin unterstützt damit den Ausbau der erforderlichen Recyclingkapazitäten in Deutschland. Ziel ist es, die im Recyclingprozess erzeugten Rezyklate wieder für die Kunstrasenproduktion zu nutzen und somit den Stoffkreislauf vollständig zu schließen. Zur Umsetzung wurde mit wesentlichen Stakeholdern aus den Berliner Bedarfs- und Vergabestellen, Wirtschaft und Wissenschaft ein neuer Anforderungskatalog an den öffentlichen Bau umweltfreundlicher Sportfreianalgen abgestimmt.

Im Leistungsblattentwurf „Neubau und Sanierung von ungedeckten Sportfreianlagen“ sind neben Anforderungen an die Errichtung bzw. Sanierung von neuen Naturrasenanlagen Anforderungen an den Rückbau und das Entsorgen von vorhandenem Kunstrasen, sowie an den Neubau verschiedener Elemente der Kunstrasensysteme enthalten. kommen grundsätzliche Anlagenanforderungen unabhängig der Sportfläche, an wie z.B. Biodiversität, Wassermanagement und Wertstoffen.

Die Nutzung des Anforderungskatalogs wird zur Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) empfohlen. Dies trägt im Sinne des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetztes (EWG Bln) und des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 zum Klimaschutz bei. Ziel des BEK 2030 ist es, dass Berlin bis 2045 klimaneutral wird und seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 70 % und bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 reduziert.

Vorbildfunktion des öffentlichen Beschaffungswesens

Das öffentliche Beschaffungswesen in Berlin nimmt eine Vorbildfunktion bei der Vermeidung und Reduzierung von Umweltbelastungen ein. Gemäß § 23 KrW-/AbfG Bln sind öffentliche Auftraggebende verpflichtet, vorbildhaft zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft beizutragen. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz verpflichtet öffentliche Auftraggebende der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung ferner, bei der Vergabe von Bauleistungen ab geschätztem Auftragswert von 50.000 Euro ökologische Kriterien zu berücksichtigen und „umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren den Vorzug zu gegeben“.

Das Umweltbundesamt hat nun auch das Umweltzeichen Blauen Engel für besonders Umweltfreundliche Kunststoffrasensysteme und -sportplätze (DE-UZ 235) veröffentlicht, dessen neu entwickelte Kriterien zeigen, wie ein nach aktuellem Stand von Technik und Wissenschaft maximales Maß an Umweltfreundlichkeit für diesen Auftragsgegenstand beschrieben und nachgewiesen werden kann.

  • Entwurf Leistungsblatt Neubau und Sanierung ungedeckter Sportfreianlagen

    Vorabveröffentlichung

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