Jedes Jahr werden in Berlin bei öffentlichen Hoch-, Tief- und GALA-Baumaßnahmen rund 40.000 t Holzerzeugnisse eingesetzt und verbaut: Sparren, Bohlen, Latten, Parkett, Türen, Fenster, Dachstühle, Parkbänke und Vieles mehr.
Jeder Einkauf von Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Holzwirtschaft hilft, den Raubbau an den Wäldern zu stoppen. Deshalb muss bei der Beschaffung von Holz und Holzprodukten nachgewiesen werden, dass das Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.
Der Nachweis kann
- entweder durch ein FSC-Zertifikat
- oder durch ein gleichwertiges Zertifikat (in der Regel PEFC)
- oder durch einen Einzelnachweis
erfolgen.
Durch das Einfügen des ABau-Formulars V239F in die Leistungsbeschreibung werden die Bieter vertraglich verpflichtet, die Vorgaben der VwVBU zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erforderlichen Nachweis in Form eines Einzelnachweises oder eines gültigen Zertifikates unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Bei öffentlichen Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Gartenbau) wird das beschaffte zertifizierte Holz vorwiegend vor Ort endverarbeitet bzw. eingebaut. Nach den verbindlichen Vorgaben derartiger Zertifikate (z.B. FSC, PEFC) ist es zur lückenlosen Nachweisführung (Chain-of-Custody – CoC) unabdingbar, dass auch das endverarbeitende Unternehmen (z.B. Schreiner, Tischler, GALA-Bau Betrieb, Zimmerer, Dachdecker), welches das gelieferte zertifizierte Holz verarbeitet, selbst über ein gültiges Zertifikat verfügt.
Dagegen ist bei der Beschaffung und Lieferung bzw. Montage von zertifizierten Holzfertigprodukten wie Büromöbeln, an denen nichts mehr verändert werden kann, nur für das fertige Produkt ein entsprechendes Zertifikat vom Bieter vorzulegen (siehe FAQ – Nummer 35).