Das vorliegende Informationsdossier dient der Unterstützung öffentlicher Bauherrinnen und Bauherrn, Planerinnen und Planern sowie der interessierten Fachöffentlichkeit bei der Formulierung von Konzepten und Anforderungen an die Zirkularität des Dämmstoffeinsatzes. Bei der Verwendung ist darauf zu achten, dass kein CE-gekennzeichneter Dämmstoff direkt als Produkt durch die Formulierung von Anforderungen ausgeschlossen wird, da ein solcher Ausschluss im Konflikt mit der Europäischen Bauproduktenverordnung steht. Folglich erscheint es ratsam – wo sinnvoll und möglich – bereits bei der Planung Befestigungs-, Auf- und Einbauweisen vorzusehen, die eine spätere Wiederverwendung bzw. ein stoffliches Recycling ermöglichen.
Dämmstoffe in der Kreislaufwirtschaft
Bild: Jürgen Fälchle - Fotolia.com
Ein Schwerpunkt des Berliner Senats ist der Aufbau einer modernen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. So hat das Berliner Abgeordnetenhaus im Juni 2021 das ambitionierte Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für 2030 unter dem Leitbild Zero Waste beschlossen. Dieses Konzept fordert den konsequenten Ausbau von Wiederverwendung und Recycling von Stoffströmen, um einerseits ökologische Stoffkreisläufe zu schließen und andererseits die derzeitige enorme Ressourcenverschwendung deutlich zu reduzieren. So sollen gemäß dem AWK durch den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe zusätzliche Ressourceneinsparungen an Primärrohstoffen in Höhe von rund 1.400.000 Mg/a erreicht werden.
In Deutschland fallen jährlich rund 200.000 Tonnen Dämmstoffe als Abfall an. Nach dem Ausbau der Dämmmaterialien werden diese derzeit in aller Regel deponiert oder verbrannt. Damit handelt es sich hierbei nicht nur um einen mengenmäßig nennenswerten Stoffstrom, sondern auch um einen ökonomisch und ökologisch relevanten. Dämmstoffe sind damit ein vielversprechender Ansatzpunkt für den Umweltschutz und die Schonung natürlicher Ressourcen – auch mit Blick auf die mittelfristige Versorgungssicherheit und die Preise von Rohstoffen auf den betroffenen Märkten.
Bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen kommt den öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Lands Berlin eine Vorbildfunktion gemäß § 23 KrWG / AbfG BIn zu. Vor diesem Hintergrund hat das Land Berlin frühzeitig entsprechende Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge formuliert, in denen auch Dämmstoffe adressiert werden. So sind von der Anwendungspflicht betroffene Vergabestellen aufgrund der Regelungen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) ab den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) geregelten Wertgrenzen dazu verpflichtet, ökologische Anforderungen an beschaffte Leistungen zu stellen.
Im Sinne einer ganzheitlichen, den gesamten Lebenszyklus von Produkten betrachtenden Kreislaufwirtschaft, setzen die ökologischen Anforderungen der Vergabegesetzgebung sowohl bei der Beauftragung von Neubauten und Komplettmodernisierungen an sowie auch beim Rückbau von Gebäuden. Denn nur wenn die Wiederverwendung und das Recycling verschiedener Gebäudebestandteile und Materialen von Beginn an mitgedacht wird, können am Ende der Lebensdauer des Gebäudes Materialien hochwertig zurückgewonnen werden.
Entsprechende Vorgaben sind in den Leistungsblättern 35. „Rückbau von Gebäuden“ und 26. „Neubau und Komplettmodernisierung von öffentlichen Gebäuden“ zu finden. So ist im Teilleistungsblatt 35.1, Abschnitt B.2, Punkt h. „Dämmstoffe“ in Bezug auf die Planung und Umsetzung des Rückbaus folgendes verpflichtend vorgegeben:
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Anforderungskonzept zur Beschaffung und zum Einsatz von Gebäudedämmstoffen in der Kreislaufwirtschaft
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Kriterien für eine ökologisch vorteilhafte Verwertung von Dämmstoffen