Biomethan soll in dem Maß beschafft werden, wie es zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen für den Betrieb von EEG-geförderten KWK-Anlagen notwendig ist. Durch einen darüber hinausgehenden Anteil oder andere so genannten ökologischen Gasprodukte wie Kompensationsgas oder synthetisches Gas aus Power-to-Gas-Anlagen zur Nutzung im Wärmesektor wird kein relevanter zusätzlicher ökologischer Nutzen erzielt. Daher wird nicht empfohlen, den Anteil darüber hinaus zu erhöhen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der folgenden Expertise:
Beschaffung von Biomethan (Bioerdgas)
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Ökologische Bewertung der Beschaffung von ökologischen Gasprodukten (Biomethan, Kompensationsgas, synthetisches Gas)