Nach § 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt” sind öffentliche Auftraggeber in Berlin dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Doch welchen Effekt hat die umweltfreundliche Beschaffung auf die Klimabilanz des Landes Berlin? Und wie wirkt sich der Einkauf von ökologischen Spitzenprodukten finanziell aus? Um diese Fragen zu beantworten, hat unser Haus das Öko-Institut e.V. mit einer Studie beauftragt, in der die Umwelt- und Kostenauswirkungen einer umweltverträglichen Beschaffung gegenüber einer konventionellen Beschaffung untersucht wurden.
Innerhalb der Studie wurden 15 Produktgruppen und Dienstleistungen betrachtet, die bei der öffentlichen Hand häufig und in größeren Mengen beschafft werden. Die Beschaffungsgüter kommen aus den Bereichen Bürogeräte, Verbrauchsmaterialien, Beleuchtung, Gebäude, Abfallentsorgung und Verkehr. Für diese Produktgruppen und Dienstleistungen wurden die Kosten und Umweltwirkungen der Beschaffung eines konventionellen Produktes mit denen eines umweltverträglichen (beispielsweise eines energieeffizienten) Produktes verglichen.
Für die Berechnung der Kosten wurden dabei sowohl die Anschaffungskosten als auch die verbrauchsbedingten Energie- oder Materialkosten sowie, bei gegebener Relevanz, die Entsorgungskosten berücksichtigen. Die Kosten wurden als jährliche Lebenszykluskosten ausgewiesen.
Als Umweltwirkung wurden für die meisten Produkte, die mit dem Produkt verbundenen Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente = CO2e) berechnet. Für einzelne Produkte wurden darüber hinaus weitere negative Umweltwirkungen bestimmt (beispielsweise Dieselrußemissionen, Wasserverbrauch, Holzverbrauch).