Die Beschaffung bestimmter Produkte oder Materialien wird durch die VwVBU ausgeschlossen. Zudem werden für einige Materialien technische Spezifikationen aufgeführt.
Durch die Vorgaben der Beschaffungsbeschränkungen sollen u. a. nur- nachhaltiges Holz,
- emissionsarme Baumaschinen,
- Mehrweggetränkeverpackungen,
- lärmarme Laubbläser,
- schadstoffarme Holzschutzmittel
- sowie Produkte mit geringen Emissionen (z. B. Spanplatten)
beschafft werden.
Bei der Erstellung von Leistungs-/Aufgabenbeschreibungen sind die verbindlichen Beschaffungsbeschränkungen der VwVBU bei allen Beschaffungsvorgängen einzuhalten – unabhängig davon, ob ein Leistungsblatt vorliegt.