Die bei der Angebotswertung mittels Lebenszykluskosten vorzugebende Strompreisentwicklung wurde vom Berliner Senat bereits zur ersten Fassung der VwVBU beschlossen und gilt seit 2010. Da sie die durchschnittliche Strompreisentwicklung weiterhin gut widerspiegelt, gilt sie auch für die Neufassung der VwVBU weiterhin fort. Daraus ergibt sich unter Einschluss des Zeitraums 2020 bis 2030 folgende Fortsetzung der Zeitreihe:
Strompreisentwicklung bei Angebotswertung mittels Lebenszykluskosten
Strompreis-Entwicklung
-
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030€ cent/kWh
22,00
22,88
23,80
24,75
25,74
26,77
27,84
28,95
30,11
31,31
32,57
33,87
35,22
36,63
38,10
39,62
41,21
42,85
44,57
46,35
48,20
Bild: SenUMVK