Dezember 2021
Am 01. Dezember ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in Kraft getreten Mit der Neufassung der VwVBU sind auch zahlreiche neue Leistungsblätter in Kraft getreten. Die Neufassung war aufgrund der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 notwendig geworden.
Die neue VwVBU wird auch zu einem Umbau im Bausektors beitragen, denn sie schreibt die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen beim Rückbau öffentlicher Gebäude verbindlich vor. Bei öffentlichen Hochbauvorhaben müssen außerdem künftig ausschließlich nachwachsende Baustoffe und gütegesicherte Recyclingbaustoffe eingesetzt werden.
Der Referent für umweltverträgliche Beschaffung in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Thomas Schwilling erklärt im Interview mit dem Onlinemagzin „recyclingnews“ die wichtigsten Neuerungen: Zum Interview