Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben. Der Unterrichtsvertrag ist zunächst auf 12 erteilte Unterrichtsstunden (Einzel- und Gruppenunterricht) bzw. einen Monat (Kursunterricht) befristet (Ferienzeit ausgenommen). Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht einer der Vertragspartner spätestens am Tag der 10. (Einzel- und Gruppenunterricht) bzw. 2. (Kursunterricht) Unterrichtsstunde der Verlängerung schriftlich widerspricht. Über die genauen Kündigungstermine und -fristen informieren Sie sich bitte in ihrem bestehenden Schülervertrag oder fragen Sie bei der Verwaltung nach.
Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt. der Grund ist im Kündigungsschreiben mitzuteilen und nachzuweisen. Die Frist beginnt erst, wenn der Musikschule der Grund der Verhinderung schriftlich nachgewiesen worden ist.
Kündigungen müssen immer schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Musikschule erklärt werden. Hinsichtlich der Einhaltung der Kündigungsfristen ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.