Der Vertragspartner ist zur Zahlung des Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er/sie den Unterricht (z.B. aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund von Urlaub) nicht wahrgenommen hat.
Fällt der Unterricht wegen einer Veranstaltung der Berliner Schule (z.B. Klassenreise) aus, wird bei Vorlage des entsprechenden Nachweises je deshalb ausgefallene Stunde der 4,348e Teil des Monatsentgelts auf Antrag des Vertragspartners erstattet.
Bei längerer Verhinderung des Musikschullehrers/der Musikschullehrerin bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Kommt eine Vertretungsvereinbarung nicht zustande, wird je ausgefallener Stunde der 4,348e Teil des Monatsentgelts auf Antrag des Vertragspartners erstattet.
Bei kürzerer Verhinderung des Musikschullehrers/der Musikschullehrerin wird ebenso auf Antrag des Vertragspartners erstattet, soweit der Unterricht nicht innerhalb von acht vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden nach dem Ausfall nachgegeben wird oder bereits nachgegeben wurde.