Kündigung

Viele Menschen vor Herbstbäumen winken

Ein Unterrichtsvertrag kann nur zum 31. März oder 30. September unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die auf ein Jahr befristeten Kursverträge der Fachgruppen Musikalische Grundstufe, Kooperation mit Allgemeinbildenden Schulen und Ergänzungsfächer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 31. Januar eines Jahres gekündigt werden.

Eine Kündigung des Unterrichtsvertrages zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt. Der Grund ist im Kündigungsschreiben mitzuteilen und nachzuweisen. Die Frist beginnt erst, wenn der Musikschule der Grund der Verhinderung schriftlich nachgewiesen worden ist.

Kündigungen müssen immer schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Musikschule erklärt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist das Datum des Posteingangs-Stempels ausschlaggebend.