Die Leo-Borchard-Musikschule erhebt für den Musikunterricht ein jährliches Regelentgelt, das in 12 monatliche Einzelbeträge umgelegt wird.
Darüber hinaus erhält die Musikschule als musisch-künstlerische Bildungseinrichtung des Bezirks zur Durchführung ihres Bildungsauftrags jährlich ein festgelegtes Budget. Musikschulplätze werden nur zu einem Teil vom Land Berlin finanziert, den Rest der Kosten tragen Sie durch Ihre Entgelte.
Um die Qualität des Unterrichtsangebotes sicherzustellen, wird zusätzlich zum Entgelt ein Zuschlag für Beschaffungen und Reparaturen von Instrumenten, Fachausstattungen, Werbung von Ensembles, Chören und Orchestern erhoben.
Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,00 € zu entrichten.
Für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule ist der Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern zur Gewährleistung einer umfassenden musikalischen Bildung entgeltfrei.