Der Unterricht ist zunächst befristet bis zum Ablauf des Monats, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens am Tage der 10. Unterrichtsstunde schriftlich der Verlängerung widerspricht.
Während der Probezeit kann in Ruhe festgestellt werden, ob das Instrument das richtige für den Schüler oder die Schülerin ist. Bei Bedarf kann bei weiterlaufendem Vertrag auch ein Unterrichtsfach gewechselt werden.
Bei befristeten Verträgen im Kursbereich gibt es die Möglichkeit eines Probemonats, in dem Sie schauen können, ob der Unterricht für Ihr Kind oder Sie selbst passend ist. Sollte dem nicht so sein, können Sie innerhalb des Probemonats zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss am Tag der zweiten Unterrichtsstunde in der Musikschule eingehen.
Einzelne Probestunden können nicht vereinbart werden.