Unterrichtszeit/Woche
Entgelte
Bild: Irene Cortina
Einzelunterricht bis 27 Jahre
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Entgelt
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30 Minuten
42,80 € pro Monat
513,60 € Jahresentgelt -
45 Minuten
64,20 € pro Monat
770,40 € Jahresentgelt -
60 Minuten
85,60 € pro Monat
1.027,20 € Jahresentgelt
Einzelunterricht ab 27 Jahre
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Unterrichtszeit/Woche
Entgelt
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30 Minuten
44,80 € pro Monat
533,60 € Jahresentgelt -
45 Minuten
67,20 € pro Monat
806,40 € Jahresentgelt -
60 Minuten
89,60 € pro Monat
1.075,20 € Jahresentgelt
Gruppenunterricht klein (2 bis 3 Schülerinnen und Schüler) bis 27 Jahre
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Unterrichtszeit/Woche
Entgelt
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45 Minuten
38,70 € pro Monat
464,40 € Jahresentgelt -
60 Minuten
51,60 € pro Monat
619,20 € Jahresentgelt
Gruppenunterricht klein (2 bis 3 Schülerinnen und Schüler) ab 27 Jahre
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Unterrichtszeit/Woche
Entgelt
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45 Minuten
42,00 € pro Monat
504,00 € Jahresentgelt -
60 Minuten
56,00 € pro Monat
672,00 € Jahresentgelt
Gruppenunterricht groß (4 bis 6 Schülerinnen und Schüler) bis 27 Jahre
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Unterrichtszeit/Woche
Entgelt
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45 Minuten
19,35 € pro Monat
232,20 € Jahresentgelt -
60 Minuten
25,80 € pro Monat
309,60 € Jahresentgelt
Gruppenunterricht groß (4 bis 6 Schülerinnen und Schüler) ab 27 Jahre
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Unterrichtszeit/Woche
Entgelt
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45 Minuten
21,00 € pro Monat
252,00 € Jahresentgelt -
60 Minuten
28,00 € pro Monat
336,00 € Jahresentgelt
Kursunterricht
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Unterrichtszeit/Woche
Entgelt
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Musikalische Früherziehung & Tanz 60 Minuten
16,00 € pro Monat
192,00 € Jahresentgelt -
Eltern-Kind-Kurs 45 Minuten
21,75 € pro Monat
261,00 € Jahresentgelt -
Instrumentenkarussell 60 Minuten
35,00 € pro Monat
420,00 € Jahresentgelt -
Ensembles, Chöre und Ergänzungsfächer, je 45 Minuten
7,63 € pro Monat
91,56 € Jahresentgelt
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Zahlungshinweise
Die Musikschule Spandau erhebt für den Musikunterricht ein jährliches Regelentgelt, das in 12 monatliche Teilbeträge umgelegt wird. Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während der Ferien der Berliner Schulen gemäß Ferienplan der für Schule zuständigen Senatsverwaltung sowie an gesetzlichen Feiertagen wird jedoch kein Unterricht erteilt. Die Entgelte fallen also auch in den unterrichtsfreien Zeiten an.
Das monatliche Entgelt ist jeweils bis zum 15. des laufenden Monats fällig. Geben Sie als Verwendungszweck bitte das auf dem Vertrag angegebene Kassenzeichen an. Andernfalls kann eine Zuordnung Ihrer Zahlung nicht garantiert werden. Da regelmäßige und pünktliche Zahlungen zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen und unnötigen Ärger ersparen, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.
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Verwaltungskostenpauschale
Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,00 € zu entrichten. Diese ist zusammen mit der ersten Rate zu zahlen.
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Erwachsenenzuschlag
Nach der Vollendung des 27. Lebensjahrs des Schülers bzw. der Schülerin wird ein Erwachsenenzuschlag erhoben. Die Umstellung auf das höhere Entgelt erfolgt zum auf dem 27. Geburtstag folgenden Kündigungstermin: den 31.03. oder den 30.09. des Jahres.
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Entgeltermäßigungen
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Ausschlaggebend sind die Einkommensverhältnisse der Antragstellenden.
Die Ermäßigung ist eine freiwillige Leistung des Landes Berlin. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung. Vordrucke sind online unter Formulare bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.
Auf schriftlichen Antrag kann bei Vorlage der entsprechenden Nachweise in Kopie eine Ermäßigung in Höhe von bis zu 50% für Einzel- und Gruppenunterricht gewährt werden. Folgende Arten von Ermäßigungen werden gewährt:
- Ermäßigungen aufgrund sozialer Benachteiligung (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Bafög, Berlin-Pass).
- Schülerinnen, Schüler, Studierende oder Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit eigenem Hausstand.
- Familienermäßigung, wenn zwei oder mehr Kinder Musikschulunterricht erhalten, sofern das vom Statistischen Landesamt Berlin ermittelte mittlere Einkommen nicht überschritten wird.
Jeder Unterrichtsvertrag kann grundsätzlich nur einmal ermäßigt werden.
Die Entgeltermäßigung beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Die Gewährung einer Entgeltermäßigung erfolgt nur für die Dauer der Gültigkeit der eingereichten Nachweise/Bescheide und höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewilligung ist ein Folgeantrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise schriftlich zu stellen.
Die Musikschülerin/der Musikschüler ist verpflichtet, Änderungen, die die Gewährung von Ermäßigungen betreffen, unverzüglich mitzuteilen. Sind die Voraussetzungen für eine Gewährung der Ermäßigung nicht mehr gegeben, wird die Gewährung zum Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen widerrufen. Entgangene Entgelte werden vom Zeitpunkt des Widerrufs an nachgefordert.
Der Unterrichtsvertrag wird über die volle Entgelthöhe abgeschlossen. Der Wegfall einer Ermäßigung begründet kein Sonderkündigungsrecht des Unterrichtsvertrages.
Kontakt
Musikschule Spandau
Moritzstraße 17
13597 Berlin
Bitte nutzen Sie aktuell den Zugang über den Schulhof (Jüdenstraße 9) und das Treppenhaus T1.
allgemeine Bürosprechzeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr
Raum: 0.01
E-Mail: musikschule@ba-spandau.berlin.de
Postadresse:
Bezirksamt Spandau von Berlin
Musikschule Spandau
13578 Berlin
Während der Berliner Schulferien finden keine Sprechstunden statt.
- Tel.: (030) 90279 5812
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Spandau Bhf
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S Spandau Bhf
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U-Bahn
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Bus
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S+U Rathaus Spandau
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- M32
- M37
- M45
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- X36
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- 135
- N34
- N30
- M36
- 130
- 237
- 671
- 136
- 337
- N7
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