Ihr Kind möchte gerne mit dem Unterricht beginnen, aber Sie haben Bedenken wegen der Anfangsinvestition? Da gäbe es vielleicht eine Möglichkeit, die wir Ihnen anbieten können.
In begrenztem Rahmen kann die Musikschule gegen ein monatliches Entgelt von 6,00 € Instrumente für den Anfangsunterricht zur Verfügung stellen. Der Überlassungsvertrag hat eine Laufzeit von minimal einem halben und maximal einem ganzen Jahr. Eine Verlängerung des Vertrages ist grundsätzlich nicht möglich. Gitarren werden grundsätzlich nicht veliehen.
Die Schülerin bzw. der Schüler ist verpflichtet, eine Instrumentenversicherung über die Musikschule abzuschließen. Das Überlassungsentgelt und die Versicherungsprämie sind bei Vertragsabschluss für die Laufzeit des Vertrages in voller Höhe zu entrichten.
Bei Rückgabe des Instrumentes an die Musikschule ist eine Beurteilung einer qualifizierten Fachwerkstatt (Instrumentenbauerin oder Instrumentenbauer) über den ordnungsgemäßen Zustand des Instruments vorzulegen. Aus hygienischen Gründen ist bei Blasinstrumente vor der Prüfung durch die Fachwerkstatt eine gründliche Reinigung erforderlich. Die Kosten für die Reinigung und die coronabedingte Lagerung in der Ozonkammer werden mit 25,00 € in Rechnung gestellt und sind von den Schülerinnen und Schülern zu tragen.