Vertragsinformationen

Nachdem Zeit und Ort des Unterrichts mit der Lehrkraft verbindlich vereinbart worden sind oder feststeht, welcher Kurs oder welche Gruppe besucht werden wird, schließt die Schülerin oder der Schüler (gegebenenfalls vertreten durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter) mit der Musikschule den entsprechenden Unterrichtsvertrag.

Der Unterricht, der jeweils zum Ersten jeden Monats aufgenommen werden kann, findet in der Regel wöchentlich statt. Der Vertrag sieht grundsätzlich eine Probezeit vor. Diese beträgt im Einzel- und Gruppenunterricht in der Regel ca. drei Monate, im Kursunterricht einen Monat (Mindestlaufzeit des Vertrages).

Bei Abschluss des Unterrichtsvertrages wird einmalig eine Verwaltungskostenpauschale von 6,00 € erhoben. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Unterrichtsvertrages.