Das Jahresunterrichtsentgelt ist in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu zahlen.
Die Ferien der Berliner Schulen sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei. Die Entgeltzahlung bleibt davon unberührt, da bei der Festlegung des Jahresentgeltes berücksichtigt wurde, dass für die Dauer der Ferien der Berliner Schulen kein Entgelt erhoben wird.