Die Musikschule ist in vielen Fällen in der Lage, den Schüler*innen mit einem Unterrichtsvertrag, in besonderen Fällen auch Mitglieder*innen von Musikschulensembles, Mietinstrumente zur Verfügung zu stellen. Die Mietzeit kann bis zur Dauer von einem Jahr festgelegt werden. Wenn die Musikschule ein geeignetes Instrument ausgesucht und reserviert hat, muss der/die Mietende eine dem Instrumentenwert angepasste Musikinstrumentenversicherung zahlen. Diese muss als Voraussetzung für die Ausgabe des Instrumentes nachgewiesen werden.
Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass das Instrument mit Sorgfalt behandelt wird. Bei der Rückgabe des Instrumentes ist im Interesse beider Seiten dennoch die Bescheinigung einer Fachwerkstatt oder der Fachgruppenleitung über den ordnungsgemäßen Zustand des Instrumentes erforderlich.
Die Mietgebühr beträgt zur Zeit € 6,00 im Monat. Zusätzlich wird für jeden Nutzungsvertrag eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,00 € erhoben.