Unterrichtsentgelte

Euroscheine und Münzen

Eine aktuelle Übersicht der Entgelte für alle Unterrichtsformen sehen Sie hier:

Änderungen vorbehalten. Angaben ohne Gewähr. Stand 05.08.2024

Einzelunterricht (instrumental/vokal)

  • 30 min/Woche

    48,00 €/Monat

  • 45 min/Woche

    72,00 €/Monat

  • 60 min/Woche

    96,00 €/Monat

  • Jahresbetrag = Monatsentgelt x 12 / Laufzeit unbegrenzt

Studienvorbereitender Unterricht

  • (Fächerkanon bestehend aus Einzel-, Gruppen-, Kursuntericht)

    96,00 €/Monat

Gruppen ab Schuljahr 2024 / 2025

Die Entgelte dieser Übersicht werden für Gruppenunterrichte ab dem 01.08.2024 fällig.

Klein-Gruppenunterricht für 2 bzw. 3 Teilnehmer (instrumental/vokal)

  • 30 min/Woche

    28,53 €/Monat

  • 45 min/Woche

    42,80 €/Monat

  • 60 min/Woche

    57,07 €/Monat

  • Laufzeit befristet auf max. 12 Monate

Groß-Gruppenunterricht für 4 bis 9 Teilnehmer (instrumental/vokal)

  • 30 min/Woche

    14,33 €/Monat

  • 45 min/Woche

    21,50 €/Monat

  • 60 min/Woche

    28,67 €/Monat

  • Laufzeit befristet auf max. 12 Monate

Kurse / Ensembles / Grundstufe ab Schuljahr 2024 / 2025

Die Entgelte dieser Übersicht werden für Kurse ab 01.08.2024 nur fällig, sofern es sich um entgeltpflichtige Kurse handelt.

  • 45 min/Woche

    14,30 €/Monat

  • 60 min/Woche

    19,07 €/Monat

  • 90 min/Woche

    28,60 €/Monat

Instrumentenkarussell

  • 45 min/Woche

    34,60 €/Monat

zusätzliche Kosten

Es können zusätzliche Kosten entstehen:
Für den Abschluss eines Unterrichtsvertrages wird eine Verwaltungskostenpauschale fällig.
Für die Ausleihe eines Instrumentes wird ein monatl. Entgelt erhoben.

Verwaltungskostenpauschale

  • 6,00 €/einmalig

Instrumentenmiete

  • 6,00 €/Monat

wichtige Informationen zu Entgeltzahlungen

Zahlung der Teilbeträge

Die im Unterrichtsvertrag festgelegten Teilbeträge des Jahresentgeltes, ggf. abzüglich einer bewilligten Entgeltermäßigung, müssen jeweils bis zum 15. eines jeden Monats auf das im Vertrag angegebene Konto eingezahlt werden.
  • Bitte vergessen Sie dabei in keinem Fall das von der Musikschule mitgeteilte Kundenkonto anzugeben.

Da regelmäßige und pünktliche Zahlungen zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen und unnötigen Ärger ersparen, empfehlen wir Ihnen am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Entgeltermäßigungen

Entgeltermäßigungen werden unter festgelegten Voraussetzungen gewährt. Diese finden Sie in den Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV-MSE) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Musikschule kann danach im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf schriftlichen Antrag das Unterrichtsentgelt ermäßigen.

Die Ermäßigung ist eine freiwillige Leistung der Musikschule. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung. Vordrucke sind online im Download-Bereich bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Folgende Arten von Entgeltermäßigungen werden gewährt:
  1. Ermäßigungen aufgrund sozialer Benachteiligung (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Wohngeld, Bafög).
  2. Schüler:innen, Student:innen oder Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit eigenem Hausstand.
  3. Familienermäßigung, wenn zwei oder mehr Kinder Unterricht erhalten, sofern die in der AV–MSE festgesetzte Einkommensgrenze der Familie nicht überschritten wird.

Hinweis zur Bewilligung (AV-MSE):
Entgeltermäßigungen werden grundsätzlich maximal für ein Jahr gewährt. Sie sind spätestens einen Monat vor Ablauf (ohne Aufforderung durch die Musikschule) neu zu beantragen. Ohne Neuantrag entfällt die Ermäßigung automatisch. Es ist dann das volle Regelentgelt zu entrichten.

Wer einen Einzelunterrichtsvertrag mit der Musikschule Paul Hindemith Neukölln hat, ist zur gebührenfreien Teilnahme an einem Ergänzungs- oder Ensemblefach berechtigt und sogar nachdrücklich ermuntert, sofern dort nicht die Bedingungen von Einzelunterrichtsverträgen gelten.

Bildungs- und Teilhabepaket BuT

Es besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zum Musikschulentgelt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zu beantragen.
Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter, Wohnungsamt etc.)
Informationen und Beratungsangebote finden Sie auch auf der Webseite der zuständigen Senatsverwaltung

  • Flyer BuT-Beratung mehrsprachig

    PDF-Dokument (865.6 kB)
    Dokument: www.but-beratung.de

Unterrichtsausfall

Bei Unterrichtsausfall ist die Rückvergütung des Entgeltes oder das Nachholen des Unterrichtes vertraglich gemäß den Ausführungsvorschriften für Musikschulentgelte in der jeweils geltenden Fassung (AV-MSE) geregelt. Vordrucke sind online im Download-Bereich bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

Haftung

Die Musikschule Paul Hindemith Neukölln und damit das Land Berlin können nicht für Unfälle haften, die sich während der Teilnahme an einem Unterricht oder einer Veranstaltung oder auf dem Wege dorthin bzw. von dort ereignen. Wir empfehlen deshalb allen Teilnehmenden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.