Aktuelle Informationen für unsere Schüler*innen

Dosentelefon Kommunikation

Schülerbrief V, Stand: 18. Januar 2021
Veränderungen des Unterrichtsalltages durch die Infektionsschutzverordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Pandemie stellt uns als Musikschule ebenso vor Herausforderungen wie die gesamte Gesellschaft.

Wir sind froh, dass wir trotz der geltenden Infektionsschutzverordnung weiterhin Musik machen können. Dies ist momentan nur als Fernunterricht möglich.

Unsere Lehrkräfte treffen mit Ihnen Absprachen, um den Unterricht in alternativer Form (Videoübertragung, Telefonmeetings, Hybrid-Unterrichte, usw.) durchzuführen.
Wir möchten so den musikalischen Kontakt aufrechterhalten und Ihnen und Ihren Kindern auch unter diesen schwierigen Bedingungen eine musikalische oder tänzerische Weiterentwicklung ermöglichen. Wir möchten auf der anderen Seite auch vermeiden, dass unsere Lehrkräfte durch einen Unterrichtsausfall finanzielle Nachteile erleiden.

Die Berliner Senatsverwaltungen haben zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 18. Januar 2021) noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Lehrkräfte der Berliner Musikschulen ein volles Ausfallhonorar für nicht erteilte Stunden bekommen oder nur einen prozentualen Anteil. Auch aus diesem Grund bitte ich Sie, die Bemühungen Ihrer Lehrkraft zu unterstützen, den Unterricht in alternativer Weise zu erteilen.

Unterrichtsstunden, die trotz aller Bemühungen oder aus anderen Gründen nicht erteilt werden können und bei denen das Nachholen nicht möglich ist, werden nach den vertraglichen Vorgaben (Schülervertrag § 4) rückwirkend erstattet. Die Erstattungen können allerdings erst erfolgen, wenn wir anhand der Abrechnungen der Lehrkräfte, die entsprechenden Daten hierfür erhoben haben.
Das Formular für eine Entgelterstattung können Sie unter folgendem Link finden: https://www.berlin.de/musikschule-mitte/anmeldung-service/formulare/

Wegen der Vielzahl an Rückzahlungen, die voraussichtlich zu bearbeiten sein werden, kann die Erstattung u. U. einige Wochen in Anspruch nehmen. Dafür bitte ich Sie schon jetzt um Ihr Verständnis und um Geduld.

Sollten Sie von aktuellen Einkommenseinbrüchen betroffen sein, ist es möglich, einen Ermäßigungsantrag zu stellen.
Diesen Antrag inklusive des Merkblatts finden Sie ebenfalls unter:
https://www.berlin.de/musikschule-mitte/anmeldung-service/formulare/

Kündigungen sind in § 6 des Unterrichtsvertrages geregelt.

Beratungen können Sie bei Ihrer zuständigen Fachgruppenleitung (zum Thema “Unterricht“) und in der Verwaltung (zum Thema „Verträge“) erhalten.

Da wir die Schließung der Musikschule und alle dadurch entstandenen Herausforderungen im vergangenen Jahr gut überstanden haben, nicht zuletzt durch Ihre bewiesene Solidarität und Geduld, bin ich zuversichtlich, dass wir auch diese neuerliche Schließung gemeinsam gut bewältigen werden.
Ich wünsche Ihnen trotz der aktuellen Situation ein gutes neues Jahr, vor allem Gesundheit und Zuversicht.

Mit freundlichen Grüßen

_Ihre Katharina Kaschny (Musikschulleiterin)_

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Schülerbrief IV, Stand: 11. Mai 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wir freuen uns, dass wir in den nächsten Tagen schrittweise wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen können. Hierzu hat die Arbeitsgemeinschaft der Berliner Musikschulleitungen ein gemeinsam abgestimmtes „Konzept zur stufenweisen Wiederaufnahme des Musikschulunterrichts an den bezirklichen Musikschulen Berlins“ erarbeitet. Dieses Konzept gliedert sich in vier Phasen:
  • 1. Phase: Schrittweiser Beginn des Einzelunterrichts (zunächst außer den Fächern Blasinstrumente und Gesang)
  • 2. Phase: Schrittweiser Einstieg in den Partner- und Kleingruppenunterricht mit bis zu vier Personen
  • 3. Phase: Schrittweiser Einstieg in den Gruppenunterricht ab vier Personen
  • 4. Phase: Normalbetrieb der Musikschule unter Beibehaltung der erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen
    Der Verlauf der Phasen kann sich durch Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene kurzfristig verändern.
Da wir die aktuellen Raumbelegungspläne aufgrund der Gesamtsituation nicht wie bisher aufrechterhalten können, gibt es an den Zweigstellen der Musikschule Fanny Hensel für den Wiedereinstieg vorerst ein Schichtmodell:
  • 1. Schicht: 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr
  • 2. Schicht: 15:00 Uhr bis 21:30 Uhr

Ihnen und Euch allen wollen wir die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Zweigstellen ermöglichen, wenn auch in begrenztem Maße.
Ihre/Eure Lehrkraft setzt sich zur Terminabsprache mit Ihnen/Euch in Verbindung.
Fernunterricht als Überbrückungsangebot wird weiterhin aufrecht erhalten.

Wir bitten zu beachten, dass die Hygieneregeln und die jeweils aktuelle Eindämmungsmaßnahmenverordnung unbedingt eingehalten werden müssen.

Mit Ihnen/Euch freuen wir uns auf den gemeinsamen Wiedereinstieg und darauf, Sie/Euch bald wieder in unseren Häusern begrüßen zu dürfen.

_Ihre/Eure Musikschule Fanny Hensel_

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Schülerbrief III, Stand: 30. April 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

nach wie vor sind die Musikschulen in Deutschland geschlossen. Dennoch möchte das Kollegium der Musikschule Fanny Hensel vielen Schüler*innen weiterhin den Zugang zum Musikunterricht ermöglichen. Seit dem 20. April 2020 werden neben dem Online-Unterricht viele Ideen für die zum Teil schwierig aus der Ferne umzusetzenden Angebote im Bereich des Tanzes, elementaren Musizierens oder auch der gesamten Ensemblearbeit entwickelt und umgesetzt. Die Herausforderungen der digitalen Infrastruktur erschweren derzeit eine schnelle und qualitätsvolle Umsetzung, führen allerdings auch zu einem großen Lern-Input im Bereich Software, digitalen Medien, Hardware usw. Es sind jetzt schon Dinge selbstverständlich, die vor einigen Wochen noch undenkbar waren.
Für Sie haben wir an dieser Stelle Informationen zusammengetragen, die sich aus Nachfragen Ihrerseits in der Musikschule und aus neuesten Absprachen innerhalb des Bezirks und des Landes Berlin zusammensetzen:

Fernunterricht
Um den Fernunterricht nutzen zu können, benötigt die Musikschule von Ihnen die Einwilligungserklärung. Wenn Sie daran kein Interesse haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ihnen eine Bestätigung über den Eingang der Einwilligungserklärung zu geben, ist uns derzeit im Notbetrieb nicht möglich.

Entgelterstattung
Nach wie vor werden selbstverständlich die Entgelte für nicht stattgefundene Unterrichtsstunden erstattet. Der Monat März ist in Bearbeitung. Die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung versuchen trotz Notbetrieb, die Erstattungen sorgfältig und kontinuierlich zu bearbeiten.
Bei einem vorliegenden SEPA-Mandat wird die Erstattung mit der kommenden Entgeltzahlung verrechnet. Bei einem bestehenden Dauerauftrag müssen Sie diesen selbst anpassen. In jedem Fall erhalten Sie nach der Bearbeitung ein Schreiben der Musikschule mit der Aufstellung der Daten und der Höhe der Erstattung.
Ab dem 20. April 2020 ist es der Musikschule nur noch bei Kursen möglich, ohne Antrag zu erstatten.
Im Bereich der Einzel- und Gruppenunterrichte müssen wir derzeit wieder zu der vertraglich festgelegten Regelung übergehen, dass auf Antrag erstattet wird. Bitte füllen Sie diesen Antrag monatsweise aus. Auf die Unterschrift Ihrer Lehrkraft verzichtet die Musikschule momentan bis auf Weiteres.

Auszug § 4 aus dem Schülervertrag
Der Vertragspartner ist zur Zahlung des Entgelts auch dann verpflichtet, wenn der/die Musikschüler/in den Unterricht nicht wahrgenommen hat. Bei längerer Verhinderung aus wichtigem Grund kann der Unterrichtsvertrag vom Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Frist beginnt erst, wenn der Musikschule der Grund der Verhinderung schriftlich nachgewiesen worden ist. …
Bei längerer Verhinderung des Musikschullehrers/der Musikschullehrerin bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Kommt eine Vertretungsvereinbarung nicht zustande, wird je ausgefallener Stunde der 4,348 Anteil des Monatsentgelts auf Antrag erstattet. Bei kürzerer Verhinderung des Musikschullehrers/der Musikschullehrerin wird ebenso auf Antrag erstattet, soweit der Unterricht nicht innerhalb von acht vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden nach dem Ausfall nachgegeben wird oder bereits nachgegeben wurde. Auch hier gilt die Kleinbetragsgrenze gemäß Ausführungsvorschriften Landeshaushaltsordnung.

Informationswege der Musikschule
Die Musikschule schickt vertragsrelevante Informationen per Post zu Ihnen nach Hause.
Informationen zu Ihrem individuellen Unterricht erhalten Sie durch Ihre Lehrkraft.
Informationen zum allgemeinen Unterrichtsgeschehen finden Sie auf unserer Website www.musikschule-fanny-hensel.de; außerdem informiert Sie dazu ebenfalls Ihre Lehrkraft.
Durch die beginnenden Lockerungen des Notbetriebs werden nach und nach wieder telefonische Sprechstunden angeboten und auch das Infotelefon der Musikschule besetzt sein.

Entgeltermäßigungen
Sollte sich die Coronakrise bei Ihnen finanziell negativ auswirken, können Sie einen Antrag auf Entgeltermäßigung stellen.

Nach wie vor hoffen wir, dass wir uns baldmöglichst im realen Leben wiedersehen können.

Alles Gute wünscht Ihnen weiterhin

_Ihre Musikschule Fanny Hensel_

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Schülerbrief II, Stand: 14. April 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

seit einigen Wochen liegt unser gesellschaftliches Leben brach. Spätestens jetzt in der Krise wissen wir es hoch zu schätzen und vermissen es bereits schmerzlich.

Das Wichtigste jedoch ist, dass wir alle weitestgehend unbeschadet und gesund durch diese schwierigen Wochen kommen und uns damit arrangieren können, das gemeinsame Musizieren und Konzertieren erst einmal zu verschieben.

Bildung ist ein hohes Gut. Daher bemühen wir uns derzeit um alternative Unterrichtsformen und durch intensive Kommunikation mit Ihnen, in Kontakt zu bleiben.

Viele von Ihnen haben bereits erklärt, dass Sie mit der Form eines Fernunterrichts als Überbrückungsangebot einverstanden sind. Sie haben darauf begeistert und dankbar reagiert. Einige von Ihnen haben sogar angeboten, Ihre Entgelte zur Verfügung zu stellen und damit Ihre Solidarität mit der Musikschule bekundet.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen aufrichtig bedanken.

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Einwilligung zu einem digitalen Unterrichtsangebot (s. auch weiter unten) gegeben haben, werden wir Ihnen die Unterrichtsentgelte für den Zeitraum vom 14. März bis zum 19. April 2020 unbürokratisch ohne Antragstellung erstatten.
Da wir momentan nur einen Notbetrieb aufrechterhalten können, erfolgen die Rückzahlungen schrittweise. In dieser besonderen Situation bitten wir Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Falls es in einzelnen Fällen bezüglich der weiterhin anfallenden Unterrichtsentgelte zu gravierenden Engpässen kommen sollte, bieten wir Ihnen rückwirkend für den Zeitraum vom 14. März bis zum 19. April 2020 die Beantragung einer Entgeltermäßigung an, die Sie auch weiter unten downloaden können.

Eine große Bitte: Bleiben Sie uns gewogen und sehen Sie von Kündigungen ab. Das Bestehen Ihres Vertrages sichert die Lebensgrundlage unserer Honorarkräfte und stärkt die Musikschule in den Zeiten der Krise und darüber hinaus.

Wir hoffen, dass wir baldmöglichst unsere Türen wieder für Sie öffnen können und freuen uns schon heute auf die persönlichen und musikalischen Begegnungen mit Ihnen.

_Ihre Musikschule Fanny Hensel_

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Schülerbrief I, Stand: 27. März 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

seit dem 14. März 2020 sind wegen der derzeitigen Pandemie-Entwicklung alle bezirklichen Einrichtungen vorerst bis zum 19. April 2020 geschlossen.

Wie viele andere öffentliche Einrichtungen kann auch die Musikschule Fanny Hensel derzeit nur einen Notbetrieb aufrechterhalten.

Wir bedauern, dass momentan kein Unterricht im gewohnten Rahmen stattfinden kann. Daher zahlen wir Entgelte für ausgefallenen Unterricht zurück. Für den Zeitraum bis zum 19. April 2020 nehmen wir für Sie die Erstattung unbürokratisch ohne Antragstellung vor.
Laut Vertrag wird für jede Unterrichtsstunde der 4,348te Teil des Monatsentgelts erstattet.
Zahlungsverpflichtungen bestehen derzeit allerdings weiterhin.

Während der Schließung wollen wir gemeinsam mit Ihnen neue Wege beschreiten und mit Hilfe alternativer Unterrichtsformen am Ball bleiben. So arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Rahmenbedingungen für Fernunterricht als Überbrückungsangebot an der Musikschule zu ermöglichen.
Ob per Telefon und Lautsprecher, Smartphone oder Videotelefonie – seien Sie mit uns kreativ! Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an diesem Prozess aktiv beteiligen, indem Sie an unserer Umfrage teilnehmen. Sie finden die Umfrage weiter unten auf der Seite.
Wenn Sie diese Umfrage bereits ausgefüllt haben, danken wir Ihnen schon hier für Ihre Unterstützung.

Da Fernunterricht in den Regularien und Verträgen der Musikschule Fanny Hensel noch nicht vorgesehen ist, benötigen wir dafür Ihr Einverständnis.
Die Einwilligungserklärung finden Sie auch weiter unten. Bitte schicken Sie diese – am besten eingescannt per E-Mail – unterschrieben an unsere Geschäftsstelle zurück. Ihre Einverständniserklärung ist unabdingbar, damit unsere Lehrkräfte diese Unterrichtsform im Auftrag der Musikschule anbieten können.

Sobald wir alle wichtigen Fragen zum Fernunterricht als Überbrückungsangebot geklärt haben, informieren wir unsere Lehrkräfte, die sich dann mit Ihnen individuell darüber verständigen können.

Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie eindringlich, darauf zu achten, dass die beim Fernunterricht entstehenden Daten nicht ohne Genehmigung aller Beteiligten veröffentlicht werden dürfen.

Wir bitten um Verständnis, falls es hier und da Startschwierigkeiten geben sollte.

Lassen Sie uns die Herausforderungen dieser Zeit gemeinsam musikalisch angehen!

Alles Gute wünscht Ihnen
_Ihre Musikschule Fanny Hensel_

Die Musikschule Fanny Hensel ist aufgrund des Notbetriebs derzeit nur sehr eingeschränkt unter der zentralen E-Mail-Adresse infomusikschule@ba-mitte.berlin.de erreichbar.

  • 200511_MSL_Schülerbrief IV_Wiedereinstieg

    PDF-Dokument (71.9 kB)

  • 201007_Hygieneregeln der Musikschule Fanny Hensel

    Hygieneregeln für das Betreten unserer Gebäude und die Durchführung des Unterrichts.

    PDF-Dokument (135.2 kB)

  • Einwilligungserklärung Fernunterricht, Stand März 2020

    PDF-Dokument (55.8 kB)

  • Ideen und Tipps für die Zeit des "musikalischen Homeoffice" finden Sie auf unserer Pinnwand.

    PDF-Dokument