Die Unterrichtsentgelte der Hans-Werner-Henze-Musikschule

🔳 Instrumental– oder Vokalunterricht

Einzelunterricht

  • 60 Minuten wöchentlich
    45 Minuten wöchentlich
    30 Minuten wöchentlich

    pro Monat: 85,00 EUR | pro Jahr: 1.020,00 EUR
    pro Monat: 65,00 EUR | pro Jahr: 780,00 EUR
    pro Monat: 52,00 EUR | pro Jahr: 624,00 EUR

⮞⮞⮞ Die Unterrichtsform Gruppenunterricht kann nur durchgeführt werden, wenn zum Start des Lehrangebotes Anmeldungen in ausreichender Teilnehmeranzahl vorliegen.
⮞⮞⮞ Für Gruppenangebote ab 4 Personen, die in Kooperation mit und in allgemeinbildenden Schulen stattfinden, beträgt das zu zahlende Entgelt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mindestens 6,00 EUR, höchstens jedoch 18,00 EUR pro Monat.

Gruppenunterricht mit 2 – 3 Teilnehmenden (Gruppe Klein)

  • 60 Minuten wöchentlich
    45 Minuten wöchentlich

    pro Monat: 52,00 EUR | pro Jahr: 624,00 EUR
    pro Monat: 39,00 EUR | pro Jahr: 468,00 EUR

Gruppenunterricht mit 4 – 9 Teilnehmenden (Gruppe Groß)

  • 60 Minuten wöchentlich
    45 Minuten wöchentlich

    pro Monat: 26,00 EUR | pro Jahr: 312,00 EUR
    pro Monat: 19,50 EUR | pro Jahr: 234,00 EUR

🔳 Ensemble-, Kurs- oder Ergänzungsunterricht

Für Schülerinnen und Schüler, die bereits über einen Unterrichtsvertrag an unserer Schule verfügen, ist dieses Angebot kostenfrei!

  • 90 Minuten wöchentlich
    60 Minuten wöchentlich
    45 Minuten wöchentlich

    pro Monat: 24,00 EUR | pro Jahr: 288,00 EUR
    pro Monat: 16,00 EUR | pro Jahr: 192,00 EUR
    pro Monat: 12,00 EUR | pro Jahr: 144,00 EUR

🔳 Elementare Musikpädagogik (EMP)

Eltern - Kind - Kurs (Partnertarif)

  • 60 Minuten wöchentlich
    45 Minuten wöchentlich

    pro Monat: 31,00 EUR | pro Jahr: 372,00 EUR
    pro Monat: 24,00 EUR | pro Jahr: 288,00 EUR

Musikalische Früherziehung (MFE)

  • 60 Minuten wöchentlich
    45 Minuten wöchentlich

    pro Monat: 20,00 EUR | pro Jahr: 240,00 EUR
    pro Monat: 15,00 EUR | pro Jahr: 180,00 EUR

Instrumentenkarussell (IKARUS)

  • 45 Minuten wöchentlich

    pro Monat: 25,00 EUR | pro Jahr: 300,00 EUR

🔳 NEU ⮞⮞⮞ MUSIK FLEX

Mit unserem neuen Flex–Ticket haben Sie die Möglichkeit Ihren Instrumental- oder Vokalunterricht flexibel und individuell zu gestalten. Entsprechend Ihren Bedürfnissen können Sie die Unterrichtsteilnahme variabel organisieren und ganz an Ihren eigenen Zeitrahmen anpassen. Die Unterrichtszeit wird nach Ihren persönlichen Wünschen direkt mit der Lehrkraft vereinbart.
Sie gehen keine langfristige Bindung ein!
Das Entgelt kann sowohl einmalig als auch in monatlichen Raten entrichtet werden. Ermäßigungen sind möglich.

  • Flex–Ticket ⮞ 5er Karte
    variabler Einzelunterricht | innerhalb von 6 Monaten einlösbar

    5 Einzeltermine zu je 60 Minuten | Jahresentgelt 237,12 EUR
    5 Einzeltermine zu je 45 Minuten | Jahresentgelt 177,84 EUR
    5 Einzeltermine zu je 30 Minuten | Jahresentgelt 118,56 EUR

    Flex–Ticket ⮞ 10er Karte
    variabler Einzelunterricht | innerhalb von 12 Monaten einlösbar

    10 Einzeltermine zu je 60 Minuten | Jahresentgelt 474,24 EUR
    10 Einzeltermine zu je 45 Minuten | Jahresentgelt 355,68 EUR
    10 Einzeltermine zu je 30 Minuten | Jahresentgelt 237,12 EUR

🔳 Sonstige Gebühren und Entgelte

  • Entgelt Tonstudio

    je Produktionsstunde 35,37 EUR
    Das buchbare Mindestvolumen beträgt 180 Minuten.

  • Gebühr für Leihinstrument

    pro Monat: 6,00 EUR | pro Jahr: 72,00 EUR
    Zusätzlich ist eine Instrumentenversicherung verpflichtend.

  • Verwaltungskostenpauschale

    einmalig 6,00 EUR
    Wird bei Abschluss eines Unterrichts- oder Leihvertrages fällig.

⮞⮞⮞ BITTE BEACHTEN SIE, dass bei den oben stehenden Monatsentgelten alle Ferien- und Feiertage des gesamten Kalenderjahres berücksichtigt und auf zwölf Monate umgelegt wurden.
Somit ist für jeden Monat – also auch während der Ferien – das gleichbleibende Unterrichtsentgelt zu zahlen.

Die Ferienzeiten an den Berliner Schulen sowie die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich unterrichtsfrei.
So erfolgt auch an unserer Musikschule zu diesen Zeiten kein Unterricht.

🔳 Entgeltermäßigungen

Die Hans-Werner-Henze-Musikschule kann entsprechend der geltenden Ausführungsvorschriften im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Entgeltermäßigungen gewähren. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Entgeltermäßigung besteht nicht,
da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Berlin handelt. Der Antrag auf Entgeltermäßigung muss schriftlich erfolgen.
Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit oder ist in der Geschäftsstelle der Musikschule erhältlich. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Ermäßigung erhalten Sie von den Mitarbeitenden der Verwaltung.