Häufig gestellte Fragen

  • Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

    In Ihrem Unterrichtsvertrag sind zwei Kündigungstermine genannt: 31.03. und 30.09.
    Eine Kündigung ist nur zu diesen Terminen möglich. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift spätestens einen Monat vorher bei der Verwaltung der Musikschule vorliegen.
    Beispiel: Sie möchten zum 31.03..2021 kündigen: Die Kündigun muss spätestens am 28.02.2021 in der Verwaltung vorliegen.

  • Kündigung aus wichtigem Grund

    Eine Kündigung aus “wichtigem Grund” ist jederzeit mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Monatsende möglich.
    Ein wichtiger Grund ist z.B. der Umzug in ein anderes Bundesland oder eine ärztliche Bescheinigung, dass der Unterricht längere Zeit nicht wahrgenommen werden kann.
    Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss schriftlich erklärt werden und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden.

  • In meinem Vertrag steht das Unterrichtsentgelt in voller Höhe obwohl ich eine Ermäßigung beantragt habe

    Im Unterrichtsverttrag und auch im Änderungsvertrag steht immer die volle Entgelthöhe. Die Ermäßigung wird zeitlich befristet gewährt auf der Basis des vollen Unterrichtsentgelts.