In Ihrem Unterrichtsvertrag sind zwei Kündigungstermine genannt: 31.03. und 30.09.
Eine Kündigung ist nur zu diesen Terminen möglich. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift spätestens einen Monat vorher bei der Verwaltung der Musikschule vorliegen.
Beispiel: Sie möchten zum 31.03..2021 kündigen: Die Kündigun muss spätestens am 28.02.2021 in der Verwaltung vorliegen.
Häufig gestellte Fragen
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Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
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Kündigung aus wichtigem Grund
Eine Kündigung aus “wichtigem Grund” ist jederzeit mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Monatsende möglich.
Ein wichtiger Grund ist z.B. der Umzug in ein anderes Bundesland oder eine ärztliche Bescheinigung, dass der Unterricht längere Zeit nicht wahrgenommen werden kann.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss schriftlich erklärt werden und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. -
In meinem Vertrag steht das Unterrichtsentgelt in voller Höhe obwohl ich eine Ermäßigung beantragt habe
Im Unterrichtsverttrag und auch im Änderungsvertrag steht immer die volle Entgelthöhe. Die Ermäßigung wird zeitlich befristet gewährt auf der Basis des vollen Unterrichtsentgelts.
Kontakt
Hans-Werner-Henze-Musikschule
Marzahn-Hellersdorf
- Tel.: 030 90293 5752
- Tel.: 030 90293 5751
- Fax: 030 90293 5755
- E-Mail an die Musikschule
Verkehrsanbindungen
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