Hör-Feature "Fundort: VENUS VON PANKOW" (2023)
vom NaturTheaterKollektiv NordOst (Regie/Sound: Klaus Dobbrick, Regie/Text: Andrea Koschwitz) Weitere Informationen
Denkzeicheneinweihung: Sonntag, 21.05.2023, 14.30 Uhr
Hermann-Hesse-Straße 19, 13156 Berlin
Zur historischen Einordnung des folgenden Geschehens muss der Blick auf zwei Gesetze dieser Zeit und deren Funktion gerichtet werden.
Das Herrschaftssystem der Nazis sollte u.a. durch das „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“, das sogn. Heimtückegesetz vom 20. Dezember 1934, gesichert werden. Nicht nur Gegner des NS-Regimes, auch Nationalsozialisten und Mitläufer mussten vorsichtig bei kritischen Äußerungen sein. Furcht vor der Gestapo, vor Untersuchungs- und Strafhaft sowie Existenzverlust waren allgegenwärtig und eine Stütze der NS-Diktatur.
Auch wenn die Bevölkerung nur teilweise an Denunziationen mitwirkte, wurde die erwünschte abschreckende Wirkung und Sicherung des Herrschaftssystems erreicht. Nach einer erhaltenen Gesamtstatistik für das Jahr 1937 wurden binnen zwölf Monaten 17.168 Personen aufgrund ihrer Äußerungen angezeigt, über 7000 angeklagt und etwa 3500 verurteilt.
Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175 StGB (Homosexualität), unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.
Das Konzentrationslager Natzweiler-Struthof war vom 1. Mai 1941 bis zum 23. November 1944 als ein sogenanntes Straf- und Arbeitslager des nationalsozialistischen Deutschlands nahe dem Ort Natzweiler im besetzten französischen Elsass, etwa 55 Kilometer südwestlich von Straßburg, errichtet worden.
Formell war es eine Einrichtung des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (WVHA) Berlin. Der Komplex Natzweiler-Struthof umfasste ca. 70 Außenlager und diente vorrangig als Arbeitslager der NS-Kriegsindustrie mit ca. insgesamt 52 000 Gefangenen.
In Saint-Marie-aux-Mines (Markirch) sollte eine ausgelagerte Produktionsstätte von Flugzeugmotoren des Werkes der Daimler-Benz-Motoren GmbH entstehen. Das Außenkommando Markirch wurde am 6.10.1944 wieder geschlossen. Ab Ende März 1945 versuchte man durch die näherkommenden Alliierten die Zwangsarbeiter loszuwerden und schickte sie entweder mit dem Zug nach Dachau oder auf Todesmärsche in andere Außenlager.
Nach dem Einmarsch der Alliierten 1945 befanden sich auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zwischen 6,5 Millionen und 7 Millionen DPs. Unter diesem Begriff wurden Zivilisten verstanden, die sich infolge des Krieges nicht mehr in ihrem Herkunftsland befanden, aber nach den Vorstellungen des Hauptquartiers der alliierten Streitkräfte dorthin zurückkehren sollten. In der weit überwiegenden Mehrheit handelte es sich dabei um ehemalige KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter oder von den Nationalsozialisten angeworbene ausländische Arbeitskräfte, die sich in den nunmehr westlichen Besatzungszonen Deutschlands und Österreichs befanden. Hauptaufgabe der UNRRA (Nothilfe- und Wiederaufbauverwaltung der Vereinten Nationen, engl. United Nations Relief and Rehabilitation Administration) war die Unterstützung der Militäradministration bei der Repatriierung der sogenannten Displaced Persons (DP). Für jedes Lager war ein UNRRA-Team zuständig, das der örtlichen Militärkommandantur unterstellt war. Im Klartext bedeutet dies für die ehemals Internierten, Rückführung in die Heimat nach Polen, Litauen, Jugoslawien usw.
Die auf Anordnung der Alliierten in allen vier Besatzungszonen Deutschlands gegründeten Ausschüsse für die Opfer des Faschismus (OdF) hatten entsprechende Wiedergutmachungen zu prüfen. In Berlin wurde im Sommer 1945 der Hauptausschuss der Opfer des Faschismus eingesetzt.