Die soziale Not großer Teile der Bevölkerung durch die Folgen des Ersten Weltkrieges und der Inflation trifft besonders Kinder und Jugendliche. Viele bleiben ohne Ausbildung und Beschäftigung.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes über die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin“ (Groß-Berlin-Gesetz) am 1. Oktober 1920 und den damit geschaffenen Grundlagen für die Kommunale Selbstverwaltung sind die neuen Berliner Bezirke in der Lage, eigene politische Akzente zu setzen. Ein Beispiel dafür ist die Jugend und Wohlfahrtspolitik.
Das Bezirksjugendamt Prenzlauer Berg nimmt unter Stadtrat Walter Friedländer eine besondere Stellung ein. Als dessen Leiter und Praktiker in der Jugendsozialarbeit prägt Walter Friedländer die jugendfürsorgerische Arbeit in der Weimarer Republik weit über seinen Wirkungskreis hinaus.
Die Ausstellung beleuchtet Arbeitsfelder der Jugendpflege und Jugendfürsorge, stellt zentrale Akteur*innen und Mitarbeitende vor, zeichnet Fallbeispiele jugendlicher Fürsorgezöglinge und verweist damit auf den sozialen Kontext, in welchem die Arbeit stattfindet.
Ab 1933 zerstören die Nationalsozialisten das Erreichte. Ein Großteil der Mitarbeiter*innen Walter Friedländers emigrieren wie er in die USA. Die nächsten Zäsuren folgen 1945 und 1989.
Im Zuge der Vereinigung von Ost- und West-Berlin nach 1990 wird das neu geschaffene Jugendamt Prenzlauer Berg innerhalb der vormaligen Ostbezirke erneut zu einem Reformjugendamt, weil Aktive der friedlichen Revolution mit Erfahrungen und Ideen ähnlich wie in den 1920er Jahren den Neuaufbau wagen.