2. Qualitätsstandards
Folgende Qualitätsstandards für die Vergabe des „Gütesiegel Berliner Mauer“ des Landes Berlin sind für alle vorgeschlagenen öffentlichen und privaten Institutionen, Anbieter oder Produkte verbindlich. Berücksichtigt werden Publikationen in jedweder medialen Form, Informations-, wissenschaftliche und pädagogische Dienstleistungen bzw. Angebote, aber keine rein künstlerischen Angebote. Die Angebote sollen zur nachhaltigen Auseinandersetzung beitragen. Es ist zu unterscheiden zwischen kurzfristigen und permanenten Projekten. Projekten, die sich noch in der Planung befinden, kann das Gütesiegel nicht verliehen werden.
1. Der Bezug zur Berliner Mauer – bzw. zur Geschichte der deutschen und/oder europäischen Teilung – muss im Zentrum stehen.
- Geht es um die Auszeichnung von Orten oder Einrichtungen, so sollten diese sich kontinuierlich mit diesem Gegenstand beschäftigen.
- Rechte- und Eigentumsverhältnisse müssen transparent sein.
2. Die Arbeit der Einrichtung bzw. die Qualität des Produkts muss wissenschaftlichen Kriterien genügen.
Dazu zählen wesentlich:
- die fachwissenschaftliche Qualifizierung des (ehren- oder hauptamtlichen) Personals und/oder die Unterstützung durch fachwissenschaftlich qualifizierte Berater
- die nachvollziehbare Begründung der dargestellten Inhalte aus Sach- und Fachliteratur neuesten Stands und/oder aus Quellenmaterialien
- eine sachgerechte und abgewogene Darstellung unter Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven, keine grob einseitigen, verzerrenden oder verfälschende Sichtweisen.
Populäre Darstellungsformen sind dadurch nicht ausgeschlossen.
3. Die Aufbereitung und Vermittlung der Inhalte muss seriös, sachgerecht und didaktisch überzeugend erfolgen.
Dies bedeutet:
- Die Würde der Opfer ist zu achten.
- Aufbereitung als auch Vermittlung müssen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen bzw. neue Erkenntnisse vermitteln.
- Die Adressaten sollen zielgruppengerecht und ggf. in pädagogisch fundierter Weise angesprochen werden.
- Die Angebote sollen nutzerfreundlich sein, wozu u.a. eine ansprechende visuelle Aufbereitung und gute Textlesbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe von Personenkreisen mit Handicaps zählen. Serviceorientierung bildet einen Schwerpunkt.
4. Die ausgezeichneten Einrichtungen, Angebote und Produkte sollten einen eigenständigen und innovativen Beitrag zur Dokumentation der Geschichte der Berliner Mauer und zur Auseinandersetzung mit der Berliner Mauer bzw. der deutschen und/oder europäischen Teilung leisten. Dazu gehört auch die Vermittlung von Wissen um die Verantwortlichen und die Betreiber des Grenzsystems.