Der Zugang zu den Friedhöfen St. Hedwig und Französische Domgemeinde – ursprünglich von der Liesenstraße – war nach dem 13. August 1961 nur von der Rückseite durch eine Wohnanlage an der Wöhlertstraße erlaubt. Von der vorderen Grenzmauer, die den Haupteingang versperrte, stehen heute noch etwa 15 Meter auf Höhe der S-Bahnbrücke an der nördlichen Spitze des Friedhofsgeländes. Erhalten blieb außerdem eine Wand aus Betonplatten, die als „Vorfeldsicherung“ diente. Die Ziegelmauer an der Gartenstraße, als Begrenzung für den Nordbahnhof erbaut, war ab Sommer 1961 zunächst Grenzmauer, ehe sie ab der zweiten Hälfte der 1960er Jahre durch eine weitere Mauer ergänzt wurde.
Friedhöfe St. Hedwig und Französische Domgemeinde
Bild: Senatskanzlei/Planert
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