Gedenkort "Weiße Kreuze“ / Deutscher Bundestag
Bild: Senatskanzlei
Hinter dem Ostportal des Reichstagsgebäudes (heute Sitz des Deutschen Bundestages) verliefen die Grenzanlagen der DDR. Das südliche Ufer der Spree gehörte zu West-Berlin, die Wasserfläche war bereits Ost-Berliner Gebiet. An der Stelle, an der die vordere Grenzmauer bis 1990 auf das Flussufer traf, richtete der private Berliner Bürger-Verein zum 10. Jahrestag des Mauerbaus 1971 den Gedenkort „Weiße Kreuze“ ein.
Wegen der Bauarbeiten am Reichstagufer wurde der Gedenkort zeitweilig verlegt. Seit dem 17. Juni 2003 befindet er sich als Installation aus sieben weißen Kreuzen wieder am Ufer der Spree. Er soll an alle Menschen erinnern, die nach der Abriegelung der Grenze bei dem Versuch, aus der DDR nach West-Berlin zu fliehen, ums Leben gekommen sind.
Namentlich mit ihren Todesdaten genannt werden auf den landwärts gerichteten Kreuzen: „Günter Litfin, 24.8.1961; Ingo Krüger, 10.12.1961; Hans Räwel, 1.1.1963; Klaus Schröter, 4.11.1963; Heinz Sokolowski, 25.11.1965; Marinetta Jirkowsky, 22.11.1980; auf den flusswärts gerichteten Kreuzen: „Udo Düllick, 5.10.1961; Werner Probst, 14.10.1961; Philipp Held, 11.4.1962; Axel Hannemann, 5.6.1962; Lutz Haberland, 27.5.1962; Wolf-Olaf Muszinski, März 1963; Chris Gueffroy, 5.2.1989“; außerdem werden die „unbekannten Opfer der Mauer“ geehrt.
Die Auswahl der Namen erklärt sich aus der Vorgeschichte des Gedenkorts „Weiße Kreuze“. Die Mahnzeichen waren zunächst dort aufgestellt worden, wo Flüchtlinge versucht hatten, West-Berlin zu erreichen und dabei verunglückt oder von DDR-Grenzsoldaten erschossen worden waren.
Im Laufe der Jahre überstieg der Aufwand für Betreuung und Pflege der weit von einander entfernten Kreuze die Möglichkeiten des Berliner Bürger-Vereins. Die Erinnerungszeichen wurden am Platz an der Spree konzentriert.
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