Grenzregime

Der Auf- und Ausbau der Grenzanlagen folgte ihrem Zweck: Sie sollten Menschen aus Ost-Berlin und der DDR am Grenzübertritt nach West-Berlin hindern. Die Sperranlagen richteten sich also nach innen, gegen die eigene Bevölkerung. Das unterschied sie von anderen Grenzsicherungen.

Leuchtkörper an hohen Masten beleuchteten den Sandstreifen, in dem sich die Spuren von Flüchtlingen abzeichnen sollten. Die Lichtmasten trugen die Farbmarkierung der „vorderen Postenbegrenzung“. Grenzsoldaten, die diese gedachte Linie ohne Voranmeldung überschritten, waren des Fluchtversuches verdächtig. Vor dem so genannten Kontrollstreifen verlief der „Kolonnenweg“ für die Patrouillen- und Versorgungsfahrzeuge. Der asphaltierte Weg war durch Zufahrtstore in der hinteren Sperrmauer erreichbar. Als weiteres Element des Sperrsystems erhoben sich vor dem „Kolonnenweg“ die Beobachtungstürme, die organisatorisch in Gruppen zusammengefasst, von einer „Führungsstelle“ koordiniert wurden. Der Reihe der Wachtürme vorgelagert waren oft Hunde-Laufanlagen oder andere Hindernisse. Davor war der elektrische „Signalzaun“ installiert, der bei Berührung Alarm auslöste.

Selbstschussanlagen und Minen, wie an großen Abschnitten der innerdeutschen Grenze (DDR-Bundesrepublik), waren in Berlin nicht installiert.

Als erste bauliche Begrenzung erhob sich die hintere, das heißt innere Sperrmauer, in deren Verlauf Gebäude, Brandwände und Fabrikmauern einbezogen worden waren. Daher war sie nicht als einheitliches Bauwerk im Ost-Berliner Stadtbild wahrzunehmen, obwohl sie den Anfang des zwischen fünf und mehreren hundert Meter breiten Grenzstreifens markierte.

Noch vor der ersten Mauer lagen vielfach weitere „Vorfeldsicherungen“ und schließlich das „Grenzgebiet“, in dem der Aufenthalt nur mit besonderer Genehmigung erlaubt war.