Der städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der öffentlichen Hand zur Zusammenarbeit mit privaten Investoren und Investorinnen. Die Anwendung kann dazu beitragen, die Ziele einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung besser zu erreichen. Kennzeichnend für städtebauliche Verträge (§ 11 Baugesetzbuch) ist in der Regel, dass ein – zumeist privater – Investor oder eine Investorin bestimmte Kosten für die Vorbereitung und Umsetzung eines städtebaulichen Projekts übernimmt, die sonst die Allgemeinheit tragen müsste. Das sind beispielsweise die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks durch Straßen, Wasser- und Stromleitungen oder ähnliches. Auch die Schaffung von sozialer Infrastruktur wie Kitas oder Schulen oder ein bestimmter Anteil geförderter Wohnungen und sogar der Ausgleich für Eingrife in Natur und Landschaft können Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages sein. Im Gegenzug schafft die Gemeinde Baurecht, etwa durch die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Städtebaulicher Vertrag
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